Die Online-Belehrung kostet 34,00 Euro.
Alle Menschen, die mit unverpackten Lebensmitteln arbeiten, brauchen in der Regel eine Gesundheitsbescheinigung. Das sind zum Beispiel:
Die genauen Regelungen stehen im Infektionsschutzgesetz (§ 42 Absatz 1 IfSG).
Pflegepersonal braucht keine Belehrung vom Gesundheitsamt, weil pflegende Personen das Wissen in der Ausbildung erlernen. Der Arbeitgeber muss die Regeln aber regelmäßig wiederholen.
Für ein Schulpraktikum im Bereich Lebensmittel brauchen Schüler keine kostenpflichtige Belehrung. Die Schüler erhalten von den Mitarbeiter:innen in der Schule vor dem Praktikum eine kostenlose Belehrung.