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Häufig gestellte Fragen an die Einladende Stelle (FAQ)

Nein, die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen ist freiwillig. Es ist wichtig, dass jedes Kind daran teilnimmt. Die Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.

Die Einladungsstelle schickt Ihnen zwei Wochen vor Beginn der Untersuchung ein Einladungsschreiben. Das gilt für die U4 bis U9. So können Sie rechtzeitig einen Termin in einer Arztpraxis vereinbaren.

Das Erinnerungsschreiben wurde geschickt, weil die Einladungsstelle noch keine Rückmeldung von Ihrer Arztpraxis bekommen hat. Bitte geben Sie die Erinnerung Ihrer Arztpraxis, damit sie die Rückmeldung an die Einladungsstelle schickt. Die Ärzt:innen im Land Bremen müssen das laut Gesetz melden.

Geplante Termine teilt uns die Arztpraxis nicht mit.

Auch wenn die Früherkennungsuntersuchungen nicht Pflicht sind, sind sie sehr wichtig für die gesunde Entwicklung Ihres Kindes. So können Krankheiten früh erkannt und behandelt werden. Wenn keine Teilnahmebescheinigung vorliegt, muss die Einladende Stelle das Amt für Soziale Dienste informieren.

Alle Kinder, die in Bremen oder Bremerhaven wohnen, bekommen eine Einladung und vielleicht eine Erinnerung. Nur die Ärzt:innen im Land Bremen müssen die gemachte Vorsorge melden. Aber die Einladungsstelle nimmt auch Berichte von Ärzt:innen aus anderen Bundesländern an. Schicken Sie uns die ausgefüllte Rückmeldung gerne zu.

Der Nachweis sollte den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Kindes, das Datum der Untersuchung, den Stempel der Praxis und die Unterschrift des Arztes oder der Ärztin enthalten.

Die Schweigepflicht gilt nicht, wenn es eine gesetzliche Pflicht gibt, Daten weiterzugeben. In solchen Fällen ist keine zusätzliche Erlaubnis der Eltern nötig. In Bremen müssen bestimmte Daten an die Einladungsstelle gemeldet werden, daher ist keine zusätzliche Zustimmung der Eltern erforderlich.
(Nachzulesen im § 9 Abs. 2 Satz 2 der Berufsordnung und § 14a ÖGDG )

Ja. Damit wir an die Untersuchungen erinnern können, müssen die Daten bei der Einladungsstelle gespeichert werden. Es werden aber keine Daten zum Gesundheitszustand gespeichert. Wenn das Kind sieben Jahre alt wird, werden die Daten automatisch anonymisiert.

Die Abrechnungsstelle vom Land Bremen hat eine besondere Vereinbarung mit den Ärzt:innen in Bremen. Wenn Ihre Arztpraxis eine Vorsorgeuntersuchung nach dem normalen Zeitraum macht, wird das vermerkt, und auch sehr verspätete Untersuchungen können noch abgerechnet werden.

Jede Vorsorgeuntersuchung wird einzeln betrachtet. Wenn Ihr Kind in Bremen oder Bremerhaven wohnt, bekommen Sie für jede Untersuchung eine Einladung und Erinnerung. Erst wenn die Einladungsstelle eine Rückmeldung über die Untersuchung im Ausland bekommt, wird der Vorgang abgeschlossen.