Sie sind hier:

Medizinische Versorgung – für geflüchtete Menschen FAQ

Wer in der ZASt (Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge im Lande Bremen) registriert ist, kann die Erstuntersuchung und Basisversorgung des Referates in Anspruch nehmen.

In den medizinischen Sprechstunden ist ein mehrsprachiges medizinisches Team vor Ort. Zusätzlich wird mit Video -Dolmetschern gearbeitet. Es ist gerade im Gesundheitsbereich wichtig, dass die Geflüchteten verstanden werden um mögliche Behandlung einzuleiten. Ebenso wichtig ist es, dass Geflüchtete zum Beispiel Impfaufklärungen verstehen oder warum sie zum Röntgen der Lunge überwiesen werden.

Anhand einer Befragung zur medizinischen Vorgeschichte, Fragen zu sozialen Umständen wie Fluchtweg und Familiensituation und einer körperlichen Untersuchung, wird der allgemeine Gesundheitszustand erhoben. Es wird zum Röntgen der Lunge überwiesen, Schwangerschaften festgestellt und ein Impfangebot unterbreitet.

Nach Infektionsschutzgesetz müssen ansteckende Krankheiten ausgeschlossen werden. Insbesondere Tuberkulose ist in manchen Herkunftsländern häufiger verbreitet als bei uns und lange Fluchtwege stellen oft ungünstige medizinische Umstände dar. Um eine Tuberkulose zu erkennen, wird unter bestimmten Voraussetzungen ein Röntgenbild veranlasst.

Eine Masernimpfung ist nach Masernschutzgesetz verpflichtend für Menschen, die in einer Einrichtung leben, sowie für Schul- und Kindergartenkinder. Impfangebote gibt es zu Mumps, Masern, Röteln, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung sowie Windpocken.

Die Basisversorgung beinhaltet die schnelle Behandlung einfacher Erkrankungen wie Schmerzen, grippale Infekte, Allergien sowie auch Diagnostik und Behandlung von Windpocken, Krätze, Kopfläusen oder Verletzungen. Bei Bedarf wird zu Fachärzten überwiesen oder auch an Beratungsstellen verwiesen. In einzelnen Fällen können auch Rezepte ausgestellt werden.

Das Bremer Modell ist eine niedrigschwellige ärztliche Sprechstunde in den Erstaufnahmeeinrichtungen, die sich an dem tatsächlichen gesundheitlichen Bedarf der Geflüchteten in Gemeinschaftseinrichtungen orientiert. Über die Erstuntersuchung hinaus, hat sich die Basisversorgung vor Ort durch ein mehrsprachiges, migrationserfahrenes medizinisches Team bewährt. Das Gesundheitsprogramm bietet die Vorteile:

  1. den gesetzlichen Vorschriften zum gesundheitlichen Umgang mit Geflüchteten zu genügen,
  2. eine breite epidemiologische Grundlage zur gesundheitlichen Lage der Flüchtlinge zu schaffen,
  3. bei Bedarf eine gesteuerte Weitervermittlung zur ambulanten und stationären fachärztlichen Versorgung oder zu gesundheitlichen Institutionen zu bieten (Gate-Keeper-Funktion).

Die Kosten werden in Bremen von der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration getragen.