In älteren Häusern, die vor 1973 gebaut wurden, gibt es teilweise noch Bleirohre. Diese Rohre können Blei ins Trinkwasser abgeben, insbesondere wenn das Wasser lange in den Leitungen steht. Blei stellt ein gesundheitliches Risiko dar, da es das Nervensystem und die Blutbildung schädigen kann. Besonders bei Kindern kann Blei die Lernfähigkeit, Aufmerksamkeit und das Hörvermögen beeinträchtigen. Über das Trinkwasser gelangt Blei in den Körper, wo ein Teil ausgeschieden wird, während der andere Teil in Knochen und Zähnen gespeichert bleibt. In besonderen Situationen, wie bei Krankheit oder Schwangerschaft, kann dieses gespeicherte Blei wieder freigesetzt werden.
Aus diesem Grund ist die Nutzung von Bleirohren in der Trinkwasserinstallation inzwischen verboten. Der gesetzliche Grenzwert für Blei im Trinkwasser beträgt derzeit 10 Mikrogramm pro Liter, wird jedoch ab dem 12. Januar 2028 auf 5 Mikrogramm pro Liter gesenkt. Bleirohre müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Sollten in Ihrem Haus noch Bleirohre vorhanden sein, finden Sie hier wichtige Informationen.
Achten Sie auf folgende Merkmale:
In den meisten Fällen können Sie Teile der Wasserleitungen vor und hinter dem Wasserzähler überprüfen, um festzustellen, ob Bleileitungen vorhanden sind.
Ja, diese Leitung kann noch aus Blei bestehen. Das bedeutet, dass der Hauseigentümer dafür verantwortlich ist, diese Bleileitung auszutauschen oder außer Betrieb zu nehmen. Erst bei Häusern, die nach 1996 gebaut wurden, ist der Wasserversorger wesernetz bis zur Übergabestelle des Wassers im Haus (vor dem Wasserzähler) für die Leitungen zuständig.
Nein, wesernetz hat keine Bleileitungen mehr in seinem Versorgungsnetz.
Bleirohre müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Insbesondere Vermieter sind verpflichtet, dies rechtzeitig zu erledigen. Eigenheimbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen und nicht vermieten, haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, beim Gesundheitsamt eine Fristverlängerung zu beantragen.
Es ist wichtig, dass Sie sich mit einer Fachfirma in Verbindung setzen, um die notwendigen Schritte zur Entfernung oder Stilllegung der Bleileitungen zu besprechen. Dies gewährleistet, dass die Trinkwasserversorgung in Ihrem Haus sicher ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Lassen Sie Ihr Trinkwasser in einem Labor untersuchen. Es gibt keine Schnelltests für zu Hause. Eine Liste der zugelassenen Labore in Bremen finden Sie hier: Trinkwasseruntersuchungsstellen (pdf, 140.6 KB).
Die Untersuchung einer Wasserprobe kostet circa 30 bis 50 Euro. Die Kosten können von Labor zu Labor variieren.
Wenn die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen rechtlich verbindlich sein sollen, müssen an einem Tag drei Proben zu unterschiedlichen Zeitpunkten entnommen werden. So lautet eine Empfehlung des Umweltbundesamtes. Mit der Probenahme müssen Sie das Labor, das die Proben auch untersuchen soll, oder das Gesundheitsamt beauftragen.
Wer kein rechtlich verbindliches Ergebnis benötigt, kann selbst Proben nehmen und diese im ausgewählten Labor untersuchen lassen. Sie können sich dann vor der Probenahme die geeigneten Flaschen mit 1 Liter Volumen vom Labor geben lassen und nach der Befüllung dort wieder abgeben.
Folgende Maßnahmen können helfen:
Handeln Sie zügig, um die Bleibelastung zu reduzieren und Ihre Gesundheit zu schützen. Bei Fragen können Sie sich an das Gesundheitsamt wenden.
Ja, Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, Mieter darüber zu informieren, ob es Bleirohre gibt und wann diese ausgetauscht werden.
Ja, es ist möglich, Blei im Blut oder Urin zu untersuchen.
Wenn Sie Bedenken haben oder vermuten, dass Sie einer Bleibelastung ausgesetzt waren, sollten Sie dies mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin besprechen. Ärzte können die entsprechenden Untersuchungen veranlassen. Ihr Ergebnis kann mit Referenzwerten verglichen werden, die bei gesunden Personen statistisch ermittelt wurden.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es nicht möglich ist, eine direkte Verbindung zwischen einer festgestellten Bleibelastung im Körper und vorhandenen Beschwerden herzustellen.