Wir nehmen Hinweise und Beschwerden über Hygieneprobleme und Schädlinge in der Stadt Bremen entgegen. Wir bearbeiten diese oder leiten sie an die richtige Stelle weiter.
Wir beraten Sie im Umgang mit Schädlingen, Lästlingen und Ektoparasiten. Wenn nötig, besichtigen wir gemeinsam mit dem Ordnungsamt Orte, Gebäude oder Wohnungen. Wir geben Empfehlungen und schreiben Berichte.
Wir beraten Sie zu:
Unsere Arbeit basiert auf den Gesetzen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in Bremen. Wir arbeiten mit dem Ordnungsamt zusammen, um Hygienevorschriften durchzusetzen und Missstände zu beheben. Die Verpflichtung zu einer Rattenbekämpfung ist im Infektionsschutzgesetz (§§ 16/17) festgelegt.
Bitte melden Sie einen Rattenbefall telefonisch oder per E-Mail an das Gesundheitsamt Bremen. Das Gesundheitsamt Bremen leitet die Meldungen an die zuständigen Stellen weiter.
Bitte beachten Sie: Auf privatem Grund und in Wohnungen muss sich der/die Eigentümer:in um die Bekämpfung der Ratten kümmern. Das Gesundheitsamt ist nicht zuständig. Eigentümer:innen müssen ein zertifiziertes Schädlingsbekämpfungsunternehmen beauftragen. Wenn Eigentümer:innen nichts gegen das Rattenproblem unternehmen, dann melden Sie einen Rattenbefall bitte direkt beim Ordnungsamt.
Die Pflicht zur Rattenbekämpfung steht im Infektionsschutzgesetz (§§ 16/17 IfSG).