Lärm ist ein Thema, das uns jeden Tag auf verschiedene Weise betrifft. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Hinweise zur Lärmproblematik. Besonders im Vordergrund stehen die Auswirkungen von Lärm auf unsere Gesundheit sowie die Ansichten und Möglichkeiten des Gesundheitsamtes zu diesem Thema.
In Deutschland sind die Menschen vielen verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt, wie zum Beispiel Lärm von Straßenverkehr, Schienenverkehr, Industrie, Flugzeugen, Baustellen, Nachbarn und Freizeitaktivitäten.
Es gibt jedoch kein einheitliches Gesetz, das all diese Lärmarten regelt. Stattdessen werden die verschiedenen Lärmquellen einzeln betrachtet und nach unterschiedlichen rechtlichen Vorschriften bewertet. Dies kann die Bearbeitung von Lärmproblemen kompliziert und unübersichtlich machen, was für die Betroffenen oft schwer nachvollziehbar ist.
Wir setzen uns für den Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm ein. Dazu bringen wir unsere gesundheitliche Bewertung zu Lärm in verschiedene Planungsvorhaben und Projekte ein.
Wir formulieren Standpunkte, Stellungnahmen, Forderungen und Empfehlungen
für die verschiedenen Arbeitsfelder:
Dazu beteiligen wir uns beispielsweise an Arbeitsgruppen, die Lärmaktionspläne für die Stadt Bremen erstellen. Diese Pläne dienen dazu, die Lärmbelastung langfristig zu senken.
Unsere Arbeit soll die gesundheitliche Beeinträchtigung durch Lärm begrenzen. Damit kommt sie allen Bürger:innen der Stadt Bremen sowie durch die Bauplanungen bereits von Anfang an unter anderen Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten zugute.
Wir stützen uns auf die Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) und des Umweltbundesamtes (UBA) sowie die Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Lärm kann unser Wohlbefinden beeinträchtigen und langfristig unsere Gesundheit schädigen. Verkehrslärm betrifft heute die Gesundheit von fast jedem dritten Europäer. Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt Verkehrslärm im Westen Europas jährlich zu einem Verlust von über einer Million gesunden Lebensjahren. Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten.
Die WHO nennt folgende wichtige Gesundheitsrisiken durch Lärm:
Hier finden Sie weitere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm.
Die EU hat 2002 eine Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm veröffentlicht, die 2005 in deutsches Recht umgesetzt wurde. Lärmkarten müssen für Städte ab 100.000 Bewohnern erstellt werden. Auf dieser Basis sind Lärmaktionspläne zu entwickeln, die mindestens alle fünf Jahre überprüft werden müssen. Wir sind Teil des Arbeitskreises, der den Aktionsplan zur Lärmminderung erstellt. Bremen hat 2024 den vierten Aktionsplan zur Minderung der Lärmbelastung vorgelegt.
Für die Stadt Bremen wurden als Auslöseschwellen für Maßnahmen die Werte L(DEN) 65 dB(A) und L(NIGHT) 55 dB(A) festgelegt. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Werte in Zukunft gesenkt werden, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden.
In der Bauleitplanung bewerten wir Lärm als wichtigen gesundheitlichen Aspekt. Ziel ist es, die Obergrenze von 60 dB(A) in der Nacht für neue Wohnbebauung abzusenken. Wir empfehlen, dass nachts 55 dB(A) nicht überschritten werden sollten. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass bei einem Pegel von 45 dB(A) in der Nacht Wohnbebauung ohne Einschränkungen möglich ist.
Wir beteiligen uns an Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, bei denen Lärm ein wichtiger Einflussfaktor ist.
Der Ausbau der Windenergienutzung zur klimaverträglichen Stromerzeugung hat positive Auswirkungen auf das Klima, kann aber auch negative Effekte auf Anwohner haben. Berichte über Lärm, Schattenwurf und nächtliche Befeuerung von Windkraftanlagen sind häufig.
Wir setzen uns dafür ein, alle Lärmquellen gemeinsam zu bewerten, da die Gesamtheit der Geräusche den Grad der Belästigung bestimmt. Besonders in städtischen Gebieten wirken oft mehrere Lärmquellen zusammen. Eine separate Betrachtung ist für Betroffene oft unbefriedigend. Daher fordern wir eine Gesamtlärmbetrachtung auch in der Lärmminderungsplanung.