Wir kümmern uns darum, dass Tuberkulose (TBC) erkannt und bekämpft wird. Unser Ziel ist es, die Krankheit zu stoppen und die Gesundheit der Menschen zu schützen. Dabei arbeiten wir eng mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und anderen Ärzten und Einrichtungen zusammen.
Wer kann zu uns kommen?
Menschen, die an Tuberkulose erkrankt sind können sich bei uns melden. Auch Personen, die engen Kontakt zu den Kranken hatten, können sich an uns wenden. Wir arbeiten auch mit Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Heimen und Kliniken zusammen, wenn dort Tuberkulose-Fälle auftreten.
Wer muss Tuberkulose melden?
Was ist die rechtliche Grundlage?
Unsere Arbeit basiert auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dieses Gesetz regelt, dass Tuberkulose eine meldepflichtige Krankheit ist. Es schreibt vor, wer die Krankheit melden muss und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Verbreitung zu stoppen.
Rufen Sie uns einfach während der Sprechzeiten an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Montag bis Donnerstag von 10:00-14:00 Uhr
Freitag von 10:00-13:00 Uhr