Schwimm- und Bademöglichkeiten, möglichst in nächster Nähe, haben für die Gesundheitsförderung große Bedeutung. Zugleich muss sichergestellt sein, dass das Badewasser hygienisch einwandfrei ist. Deshalb schreibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Überwachung der Badewasserqualität durch die Gesundheitsämter vor.
Neben den großen Schwimmbädern der Bremer Bäder Gesellschaft überwachen wir auch andere für die Allgemeinheit zugängliche Bäder wie Therapie-, Vereins- und Hotelschwimmbäder. Insgesamt sind das in Bremen mehr als 50 Einrichtungen: Liste aller überwachten Frei- und Hallenbäder. Nähere Informationen zu unserer Überwachungstätigkeit finden Sie unter Überwachung der Schwimmbäder.
Schwimmbadwasser wird regelmäßig "umgewälzt", gefiltert und zur Abtötung von Krankheitserregern gechlort. Die Menge der für die Aufbereitung erforderlichen Chemikalien ist abhängig vom Schmutzeintrag. Deshalb sollten Sie vor dem Schwimmen immer duschen. Am Wirkungsvollsten ist dies, wenn Sie dafür Seife oder Duschgel verwenden. Nähere Informationen dazu hier
Als Grundlage für die Überwachung dient die DIN-Norm 19643 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" sowie eine Empfehlung des Umweltbundesamtes (pdf, 1 MB).
Die Überwachung der Badegewässer erfolgt in enger Kooperation zwischen der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft und dem Gesundheitsamt. Grundlage für die Überwachung ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die in Bremisches Landesrecht umgesetzt wurde.
Nähere Informationen zu den Badegewässern und unserer Überwachungstätigkeit finden Sie unter Überwachung der Badegewässer.
Für Fragen und Anregungen rund um das Thema Schwimmbäder und Badeseen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Umfangreiche Informationen zum Thema finden Sie auch in dem Ratgeber des Umweltbundesamtes Rund um das Badewasser. Berlin 02/2017