Schimmelpilze können viele Farben haben. Gemeinsam ist ihnen meistens ein pelziges Aussehen. Sie können in einzelnen Flecken auftreten, ein Befall kann aber auch eine ganze Fläche ausfüllen. Wischt man einen Befall ab, bleibt manchmal eine Verfärbung im Material zurück. Auch ein "muffig-kellerartiger" oder "moderiger" Geruch kann auf einen Schimmelpilzbefall hinweisen. Ist in diesem Fall kein Schimmel auf offenen Flächen zu erkennen, sollten Sie auch hinter Möbeln, hinter Fußleisten oder unter Bodenbelägen nachschauen. Auch hinter einer Tapete, insbesondere wenn sie aus wasserdichtem Material ist, oder hinter einer Styroporverkleidung kann sich unter bestimmten Bedingungen (zum Beispiel eine besonders kalte Außenwand) ein Schimmelpilzbefall bilden.
Jeder Schimmelbefall kann durch vermehrtes Freisetzen von Sporen in die Raumluft zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen besonders im Bereich der Atemwege führen. Grundsätzlich gilt unabhängig von der Art des Schimmels: Ein Schimmelbefall in Innenräumen ist aus hygienischer Sicht nicht zu akzeptieren und sollte in jedem Fall vorsorglich entfernt werden. Noch besser ist es, einen Schimmelbefall gar nicht erst entstehen zu lassen.
Als erstes sollten Sie den Schimmel entfernen. Dazu finden Sie eine Checkliste zum richtigen Vorgehen in unserem Faltblatt Schimmel richtig entfernen – so wird’s gemacht! (pdf, 413.6 KB). Auslöser für Schimmelwachstum in Wohnräumen ist eine zu hohe Feuchtigkeit. Sie sollten daher anschließend unbedingt die Ursache für die Feuchtigkeit ermitteln und beheben beziehungsweise beheben lassen.
Ja, bei einem kleineren Befall ist das möglich. Wischen Sie mit 70 - 80 %igem Alkohol den Befall ab. Dazu können Sie unterschiedliche Sorten Alkohol verwenden: Ethanol oder Isopropanol aus der Apotheke (schon gebrauchsfertig verdünnt) oder verdünnten Brennspiritus, den Sie selbst aus 3 Teilen Brennspiritus und 1 Teil Wasser herstellen (Achtung: die Alkohole sind brennbar!).
Wie Sie dabei richtig vorgehen und welche Vorsichtsmaßnahmen Sie unbedingt ergreifen sollten, finden Sie in unserem Faltblatt Schimmel richtig entfernen – so wird’s gemacht! (pdf, 413.6 KB)
Grundsätzlich sollte ein Schimmelbefall möglichst staubarm entfernt werden. Dies kann durch Absaugen mit einem Staubsauger mit HEPA-Filter und staubdichtem Gehäuse oder durch feuchtes Abwischen geschehen. Zum feuchten Abwischen eignet sich Wasser mit chlorfreiem Haushaltsreiniger. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass nicht zu viel Feuchtigkeit eingetragen wird, denn Feuchtigkeit ist die Ursache für das Wachstum von Schimmelpilzen in Wohnräumen.
Lediglich bei einem kleineren Schimmelbefall kann eine Desinfektion mit 70 – 80%igem Alkohol (Ethanol, Isopropanol oder Brennspiritus) als kurzfristige und vorübergehende Maßnahme gegen die Verbreitung der Sporen und zur Verhinderung eines weiteren Schimmelwachstums sinnvoll sein. (Achtung: Alkohol kann mit der Luft ein brennbares Gemisch bilden. Daher Alkohol zur Desinfektion nur in kleineren Mengen und in gut belüfteten Räumen anwenden!).
Die Verwendung von Essig ist nicht sinnvoll, da Schimmelpilze auf einem damit behandelten Untergrund später wieder gut wachsen können.
Reinigen oder Entsorgen: Empfehlungen finden Sie für verschiedene Materialien in einer Tabelle in unserem Faltblatt Schimmel richtig entfernen – so wird’s gemacht! (pdf, 413.6 KB)
Kleidung, die nicht mit Schimmel befallen ist, die aber in einem Raum oder Schrank mit Schimmelpilzbefall aufbewahrt wurde, sollte bei höchstmöglicher Temperatur mit Waschmittel und viel Wasser gewaschen werden. Durch das Waschen werden die an der Kleidung anhaftenden Schimmelsporen ausgespült. Bei starkem Geruch kann auch mehrmaliges Waschen erforderlich sein, eventuell unter Zusatz von geruchsneutralisierenden Mitteln wie zum Beispiel Essig oder Zitronensäure. Eine Desinfektion der Kleidung ist normalerweise nicht erforderlich.
Stark verschimmelte Kleidungsstücke müssen in der Regel entsorgt werden, da ein starker Schimmelbefall und der intensive Geruch meist nicht zu beseitigen sind. Bei einzelnen Schimmelflecken sollte die Kleidung wie oben beschrieben bei höchstmöglicher Temperatur mit Waschmittel und viel Wasser gewaschen werden.
Im Bad entsteht viel Feuchtigkeit. Bleiben die Fugen zwischen den Fliesen nach dem Baden oder Duschen lange oder immer feucht, kann hier Schimmel wachsen und die Fugen dunkel verfärben. Daher sollten Sie nach dem Duschen oder Baden die Fliesen mit einem Abzieher oder einem Handtuch abtrocknen und das Bad gründlich lüften. Halten Sie die Tür zu andern Zimmern geschlossen. Achtung: Nasse Handtücher nach Möglichkeit nicht im Bad trocknen, sondern draußen!
Nein. Sie müssen den Schimmel entfernen und die Feuchtigkeitsursache beheben oder beheben lassen. Das Umweltbundesamt rät von der Verwendung von Antischimmelfarben ab. Wenn der Schimmel richtig entfernt und die Feuchtigkeitsursache behoben worden ist, ist ebenfalls keine Antischimmelfarbe erforderlich.
Nein. Wenn ein Schimmelbefall und seine Feuchtigkeitsursache fachgerecht beseitigt und saniert werden, ist eine Desinfektion in aller Regel nicht erforderlich. Ausnahmen gelten nur für besondere Situationen, beispielsweise wenn eine Schimmelpilz-Infektion bei abwehrgeschwächten Patienten verhindert werden muss oder wenn Abwasser die Feuchtigkeit verursacht hat.
Eine Desinfektion tötet Schimmelsporen zwar ab, entfernt sie aber nicht. Die reizende oder allergieauslösende Wirkung bleibt bei toten Sporen erhalten. Außerdem können Desinfektionsmittel oder ihre Reaktionsprodukte zu gesundheitlichen Problemen führen.
Lediglich bei einem kleineren Schimmelpilzbefall kann eine Desinfektion mit 70 – 80%igem Alkohol (Ethanol, Isopropanol oder Brennspiritus) als kurzfristige und vorübergehende Maßnahme zur Vermeidung der Sporenausbreitung und zur Verhinderung eines weiteren Schimmelpilzwachstums sinnvoll sein. (Achtung: Alkohol kann mit der Luft ein brennbares Gemisch bilden. Daher Alkohol zur Desinfektion nur in kleineren Mengen und in gut belüfteten Räumen anwenden!)
Das Umweltbundesamt rät von der Anwendung von Antischimmelmitteln ab. Sie können zum Beispiel Substanzen wie Chlor enthalten, die für die Atemwege und die Umwelt belastend sein können.
Wenn unklar ist, woher die Feuchtigkeit stammt, die dem Schimmelbefall zugrunde liegt, kann eine baufachliche Abklärung durch entsprechende Fachleute (Bausachverständige oder Baufachunternehmen) sinnvoll sein.
Fachleute für die Ermittlung von Feuchtigkeitsursachen können Sie beispielsweise über das Sachverständigenverzeichnis der IHK Handelskammer Bremen, über die Sachverständigendatenbank der Handwerkskammer Bremen, über den Berufsverband Deutscher Baubiologen oder über die Gelben Seiten im Telefonbuch zum Beispiel unter dem Stichwort "Bausanierung" finden.
Ein einheitliches allgemein anerkanntes Zertifikat für eine Fachfirma für Schimmelsanierungen existiert nicht. Es gibt eine Vielzahl von Qualifizierungslehrgängen mit entsprechenden Zertifikaten für Unternehmen. Erkundigen Sie sich daher vor der Auftragsvergabe nach der Sachkenntnis der Firma. Bei der Auswahl eines geeigneten Unternehmens hilft Ihnen die Checkliste (pdf, 683.7 KB) des Bremer Netzwerks Schimmelberatung.
Mehrmals am Tag sollten die Fenster und am besten auch die Zimmertüren weit geöffnet werden (Durchzug). Dadurch wird die warme, feuchte und "verbrauchte" Luft gegen frische Außenluft ausgetauscht. In der kühlen Jahreszeit reichen dafür einige Minuten. Die Wände kühlen in dieser kurzen Zeit nicht aus, der Raum ist schnell wieder angenehm warm. Während des Lüftens sollten die Heizkörperventile zugedreht werden.
Souterrain- und Kellerräume sollten in der warmen Jahreszeit nicht tagsüber gelüftet werden, wenn die Luft warm und feucht ist. Denn die Wände der Räume sind auch im Sommer kühl, so dass sich die Feuchtigkeit aus der warmen Außenluft an den Wänden niederschlagen und so möglicherweise Schimmel entstehen kann. Lüften Sie diese Räume, wenn möglich, am ehesten nachts oder in den frühen Morgenstunden, wenn die Außentemperaturen noch niedrig sind.
Lüften kann dreimal, aber auch fünfmal am Tag erforderlich sein – je nach Wohnung, Personenzahl und Wohnungsnutzung. Sobald Kondensfeuchtigkeit am Fenster auftritt, müssen Sie unbedingt bei weit offenem Fenster lüften. Ansonsten gilt in der kühlen Jahreszeit: wenn im circa 20 °C warmen Zimmer die relative Raumluftfeuchtigkeit über 55 Prozent steigt, dann sollten Sie unbedingt lüften. Dies können Sie mit einem mit einem Hygrometer (pdf, 94.3 KB)(Messgerät für die relative Raumluftfeuchtigkeit) kontrollieren.
Ja. Besonders in der kühleren Jahreszeit ist die kalte Außenluft praktisch immer trockener als die wärmere Innenluft. Dies gilt auch bei Regen oder Nebel. Achten Sie aber bitte darauf, dass es nicht in die Wohnung hineinregnet.
Ist die relative Luftfeuchtigkeit in der Wohnung zu hoch, besteht besonders im Winter die Gefahr, dass sich bevorzugt an kalten Stellen Kondensfeuchtigkeit bildet und Schimmel wächst. Mit einem Hygrometer (pdf, 94.3 KB) (Messgerät für die relative Raumluftfeuchtigkeit) können Sie die relative Luftfeuchtigkeit in der Wohnung kontrollieren. Sie sollte zur Vermeidung von Schimmelpilzbefall im Winter bei einer Zimmertemperatur von ungefähr 20 °C unter 55 Prozent liegen, im Sommer möglichst unter 60 Prozent. Steigt sie darüber hinaus, muss gelüftet werden.
Mit der Hilfe eines Hygrometers (pdf, 94.3 KB) (Raumklimamessgerät) können Sie in den Räumen der Wohnung die Luftfeuchtigkeit und die Temperatur kontrollieren und protokollieren. Für eine Beratung zum Umgang mit einem Schimmelbefall in Ihrer Wohnung kann ein solches Protokoll wertvolle Informationen liefern.
Bestehen Probleme mit Schimmelbefall und vermuten Sie einen Zusammenhang mit Kondensfeuchtigkeit, ist es empfehlenswert, über einen längeren Zeitraum die Werte für Raumluftfeuchtigkeit und Temperatur zu messen und in einem Protokoll (pdf, 24.3 KB) zu notieren.
Stellen Sie das Hygrometer zum Messen möglichst in der Mitte des Zimmers auf. Lesen Sie die Raumluftfeuchtigkeit in Prozent (%) und die Temperatur in Grad Celsius (°C) immer zusammen ab. Schreiben Sie die Werte zusammen mit dem Datum, der Uhrzeit und der Raumbezeichnung auf. In die Spalte Anmerkungen können Sie Angaben zum Lüften, zum Wetter oder zu besonderen Situationen (zum Beispiel, wenn die Heizung ausgefallen war) eintragen.
Ein Hygrometer (pdf, 94.3 KB) (Messgerät für die relative Raumluftfeuchtigkeit) erhalten Sie zum Beispiel in Baumärkten oder in Elektrofachgeschäften. Bei der Verbraucherzentrale Bremen können Sie sich das Messgerät auch ausleihen.
Im Winter besteht die Gefahr von Schimmelbildung an kalten Stellen einer Wohnung. Achten Sie in dieser Zeit besonders auf angepasstes Heizen und Lüften. Frischer Wind im Haus - Richtig lüften, aber wie? (pdf, 1.1 MB)
Stellen Sie Möbelstücke möglichst nicht an kalte Außenwände oder rücken Sie sie 5 bis 10 Zentimeter von der Wand ab. Dann kann die warme Heizungsluft auch diese Stellen erreichen.
Im Allgemeinen wird während der kalten Jahreszeit für Wohnräume tagsüber eine Temperatur um 20 °C empfohlen. Dies entspricht meistens ungefähr der Thermostatstufe 3. Ein Tischthermometer kann zur Kontrolle der Raumtemperatur hilfreich sein. Nachts sollte die Raumtemperatur nicht unter 16 °C sinken. Generell sollte die Heizung im Winter nie ganz ausgeschaltet werden. . Auch wenig genutzte Räume sollten leicht geheizt werden. Wichtig ist, dass Türen zwischen unterschiedlich beheizten Räumen geschlossen sind.
Wird die Heizung im Winter (beispielsweise über Nacht) ganz ausgeschaltet oder werden benachbarte kühlere Räume über offene Türen "mitbeheizt", kann dies zu Kondensfeuchtigkeit und Schimmelbefall in den kühleren Räumen führen. Eine sinnvolle Energieeinsparung ist mit solchen Maßnahmen nach Meinung von Fachleuten eher nicht möglich. Eine persönliche Energieberatung, die auch das Thema Heizkosten einschließt, bietet beispielsweise die Verbraucherzentrale Bremen an.
Bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem Schimmelbefall in der Wohnung empfehlen wir Ihnen, sich an eine Rechts- beziehungsweise Mietrechtsberatung oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin zu wenden. Baufachliche Fragen sollten Sie mit einem Baufachunternehmen oder mit Hilfe von Bausachverständigen klären.
Das ist eine rechtliche Frage, die Sie mit einem Rechtsanwalt, einer Rechtsanwältin oder einer Rechts- beziehungsweise Mietrechtsberatung klären sollten.
Schimmelpilzmessungen in der Raumluft oder im Material sind möglich, aber nur bei bestimmten Fragestellungen sinnvoll. Wenn ein Schimmelbefall sichtbar ist, ist eine Messung in der Regel nicht erforderlich. Der Schwerpunkt sollte hier auf der sachgerechten Entfernung des Schimmelbefalls, der Abklärung der Feuchtigkeitsursache und der Sanierung des Schadens liegen. Möchten Sie dennoch eine Messung auf Schimmelpilze durchführen lassen, erkundigen Sie sich beim Messinstitut, ob es nach den Kriterien untersucht, die das Umweltbundesamt 2017 in seinem Schimmelleitfaden veröffentlicht hat, ob es über eine Zertifizierung nach aktuell gültigen Richtlinien verfügt und ob es regelmäßig und erfolgreich an bundesweiten Ringversuchen zur Schimmelpilzanalyse teilnimmt.
Von Schimmel-Schnelltests, bei denen Betroffene selber eine sogenannte Sedimentationsplatte im Raum aufstellen und diese später zur Auswertung an ein Labor schicken, raten Fachleute ab. Sie liefern keine aussagekräftigen Ergebnisse zu einem Schimmelbefall.