Rattenbekämpfung
Meldungen über einen Rattenbefall auf öffentlichem Grund werden gemäß Senatsbeschluss vom 16.03.1999 vom Gesundheitsamt an Immobilien Bremen weitergeleitet. Das Gesundheitsamt ist eine beratende, keine ausführende Behörde.
Auf privatem Grund und in Privatwohnungen erfolgt der Bekämpfungsauftrag durch den Eigentümer. Die Stadtgemeinde stellt demgegenüber die Rattenbekämpfung auf öffentlichem Grund sicher.
Empfehlungen des Gesundheitsamtes
- Eine Rattenbekämpfung auf privatem Grund sollte von einem gewerblichen Schädlingsbekämpfungsunternehmen durchgeführt werden. Adressen können im Branchenbuch (Gelbe Seiten), sowie im Internet erfasst werden. Die Bekämpfungsfirmen, je nach Auftrag, kümmern sich auch darum, Ursachen für den Rattenbefall zu finden. Um aber Rattenbefall selbst vorbeugend zu vermeiden, sollte man gewisse Dinge beachten.
- Bauliche Mängel: Man sollte darauf achten, dass keine Öffnungen, wie Löcher oder Risse in Außenwände, sowie nicht zu schließende beziehungsweise offenstehende Türen die das Eindringen der Tiere ins Gebäude ermöglicht.
- Lagerung der gelben Säcke: Lebensmittel- oder Tiernahrungsreste in Verpackungen locken Ratten an. Das geschieht oft dann, wenn gelbe Säcke angehäuft gelagert werden. Daher lieber diese in verschlossenen Räumen lagern, oder wenn nicht anders möglich, an einem am Gebäude angebrachten Haken aufhängen.
- Biotonnen und Komposter: Ratten nagen sich von unten durch den Kunststoff der Biotonne und des Komposter`s, um an frisch weggeworfene Essensreste zu gelangen. Diese Behälter sollten regelmäßig auf Nagerspuren oder Öffnungen überprüft werden.
- Komposthaufen: Es ist darauf zu achten, dass keine unzubereiteten nicht pflanzliche, sowie gekochte Speisereste auf dem Komposthaufen zu entsorgen. Dadurch werden unwillkürlich Ratten angelockt.
- Bodendecker: Um Ratten so wenig Unterschlupf wie möglich bieten zu können, ist es von Vorteil, die Bodendecker regelmäßig zu kürzen.
- Private Tierhaltung: Nach jeder Fütterung zum Beispiel bei Hühnern, unbedingt die Futterreste entfernen, um eine Zuwanderung und Einnistung zum Beispiel unter den Stallungen zu vermeiden.
- Fütterungsstellen an offenen Plätzen und Gewässern: Privatpersonen sollten es grundsätzlich unterlassen, Tauben, Enten und so weiter zu füttern, da durch liegengebliebene Fütterungsreste Ratten angelockt werden. (siehe auch Infoblatt Enten nicht füttern (pdf, 118.7 KB)
- Kanalisation: Niemals Essensreste über die Toilette entsorgen. Dadurch werden die Vermehrung und der Neuzulauf begünstigt. Ferner kann man auf Rückschlagklappen im Abflusssystem zurückgreifen.
Durch diese wenigen, vorbeugenden Maßnahmen, kann man einen Rattenbefall, sowie eine Rattenpopulation maßgeblich beeinträchtigen.
Die Verpflichtung einer Rattenbekämpfung ist im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen §§16/17IfSG (Infektionsschutzgesetz) vom 20.07.2000 festgelegt.