Unsere Empfehlungen für den Einsatz von Desinfektionsmitteln bei Verschmutzung durch Kot, Blut, Erbrochenem oder anderen Körperflüssigkeiten berücksichtigen die Anforderungen des Infektionsschutzes. Sie versuchen zugleich die Gesundheitsrisiken, die durch die Inhaltsstoffe der Desinfektionsmittel entstehen können, möglichst gering zu halten.
Wir empfehlen, dass die eingesetzten Desinfektionsmittel nach Möglichkeit keine Allergieauslöser enthalten, wie zum Beispiel Duftstoffe oder Quartäre Ammoniumverbindungen.
Nicht alle auf dem Markt erhältlichen Desinfektionsmittel halten das, was sie versprechen. Daher sollten grundsätzlich nur gelistete Desinfektionsmittel verwendet werden. Das sind Desinfektionsmittel, die durch unabhängige Institutionen in ihrer Wirksamkeit überprüft wurden und einer Listung dieser Institutionen unterliegen, wie beispielsweise in der Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH) oder in der Liste des Robert Koch-Instituts (RKI).
Bei einem gehäuften Auftreten von Magen-Darmerkrankungen sind die Erreger häufig Viren.
Um diese zu vernichten sind andere Desinfektionsmittel, als die üblichen nötig.
Diese Desinfektionsmittel sollten nur für eine begrenzte Zeit eingesetzt werden.
Das Personal muss zum Einsatz von Desinfektionsmitteln geschult und gemäß § 35 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsbescheinigung) belehrt werden.
Wichtig:
Klären Sie vor dem Einsatz mit den Herstellern ab, dass die Desinfektionsmittel die Oberflächen nicht angreifen, mit Ihren Reinigungsmitteln verträglich sind und ein geringes allergieauslösendes Potential aufweisen.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an: