Auf der Grundlage des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen (ÖGDG) beteiligen wir uns an Planungsprozessen und vertreten die gesundheitlichen Belange der Bevölkerung. Die Mitwirkung erstreckt sich auf öffentliche und private Planungen für Vorhaben oder Maßnahmen, die gesundheitliche Auswirkungen haben können. Ziel ist es dabei, negative gesundheitliche Auswirkungen durch Umwelteinflüsse zu vermeiden und vorhandene Belastungen möglichst zu beseitigen oder zu vermindern.
Die frühzeitige Beteiligung dient der gesundheitlichen Vorsorge. Dafür entwickeln wir gesundheitliche Forderungen. Diese durchzusetzen, kann durch bestehende fachgesetzliche Vorschriften erschwert werden.
Die unterschiedlichen Planungsvorhaben sind den Bereichen Planung von Baugebieten, Bauvorhaben insbesondere von medizinischen Einrichtungen, Bauvorhaben und Planungen mit Umweltverträglichkeitsprüfung zugeordnet.
Zur Planung von Baugebieten gibt es das Instrument der Bauleitplanung. Dies ist der wichtigste Schritt zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde bzw. einer Stadt in Deutschland. Die rechtliche Grundlage hierzu ist das Baugesetzbuch.
Wir nehmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen und Flächennutzungsplanänderungen Stellung. Dabei ist unser Ziel, gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen. Wir prüfen insbesondere Einwirkungen von Lärm, Luftschadstoffen und Gerüchen auf die menschliche Gesundheit, aber auch von elektrischen und magnetischen Feldern. Wichtig sind diese Punkte zum Beispiel, wenn Wohnbebauung in der Nähe von
geplant wird, oder umgekehrt diese möglichen Belastungsquellen an bestehende Wohnbebauung heranrücken.
Einen Überblick über die Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren in Bremen finden Sie bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung.
Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) werden wir als "Träger öffentlicher Belange" an Planungsvorhaben und Genehmigungsverfahren beteiligt.
Unser Ziel ist die Einhaltung hygienischer Standards beziehungsweise eine Vorbeugung vor Infektionen in Einrichtungen gemäß §§ 23, 35 und 36 IfSG zu gewährleisten.
Im Rahmen des Bauplanungsverfahrens geben wir eine baulich-hygienische Stellungnahme ab und führen Schlussabnahmen durch. Hier haben sich frühzeitige Gespräche mit den beteiligten Partnern bewährt.
Unsere Zielgruppen sind die Planungsträger, die künftigen Nutzer der geplanten Einrichtungen als auch andere jeweils zuständige Behörden.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an baugenehmigungen30@gesundheitsamt.bremen.de
Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG sowie des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst(ÖGDG) werden wir an Planungsvorhaben und Genehmigungsverfahren insbesondere von Kindergärten und Schulen, Trinkwasseranlagen, Schwimmbädern, Straßenbauvorhaben und Mobilfunksendemasten beteiligt.
Neben Neuplanungen sind dies häufig umfassende Anlagen- oder Gebäudesanierungen beziehungsweise -umbauten oder zum Beispiel auch Umnutzungen ehemals privat genutzter Wohnungen in Kindertagesein-richtungen.
Ziel unserer Beratungen und Stellungnahmen ist, auf eine gesundheitsverträgliche Planung hinzuwirken, die bekannte Probleme vermeidet und künftige Probleme verhindert. Dabei gibt es nicht für alle gesundheitlich bedeutsamen Aspekte rechtlich verbindliche Regelungen.
Wir geben schriftliche Stellungnahmen ab und führen in Abhängigkeit vom Verfahren auch grundsätzlich und gerne frühzeitig Gespräche mit den Architekten und Planern.
Für Schulen und Kindertageseinrichtungen haben wir eigene Standards (zum Beispiel zu Lüftungsverhältnissen, Raumakustik, Umgebungslärm (pdf, 242.6 KB), Gefahrstoffen) entwickelt, Informationen zusammengestellt (zum Beispiel einen Wegweiser emissionsarme Baustoffe (pdf, 134.4 KB)) und mit anderen zuständigen Behörden Absprachen zum Verfahren getroffen.
Allgemeine Anfragen zu den Verfahren richten Sie bitte an:
Geschäftszimmer:
Fragen zu inhaltlichen Anforderungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen beantworten:
Zur wirksamen Umweltvorsorge sind nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bei bestimmten öffentlichen und privaten Vorhaben sowie bei bestimmten Plänen und Programmen die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Der Mensch wird hier ausdrücklich als ein Schutzgut benannt. Die Ergebnisse der Umweltprüfungen sind bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens und bei der Aufstellung oder Änderung von Plänen und Programmen zu berücksichtigen.
Auf der Grundlage des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen (ÖGDG) sind wir beauftragt, uns als "Träger öffentlicher Belange" an Verfahren zu beteiligen, für die die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt wird. Unsere Aufgabe besteht darin, bereits im Planungsprozess das "Schutzgut Mensch" und damit die gesundheitlichen Belange der betroffenen Bevölkerung einzubringen und zu vertreten.
Überwiegend handelt es sich dabei um Straßenbauvorhaben, wie zum Beispiel die Planungen zum Bau der Autobahn A 281 oder auch industrielle Anlagen. Im Rahmen der Gesundheitsverträglichkeitsprüfung wirken wir darauf hin, dass in diesen Verfahren auch die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit angemessen berücksichtigt werden.
Unser Ziel ist, zu einer gesundheitsorientierten Genehmigung zum Schutz der betroffenen Menschen beizutragen. Im Vordergrund steht dabei die Bewertung möglicher Belastungen der Bevölkerung durch Lärm, Gerüche, Erschütterungen, elektromagnetische Felder und Luftschadstoffe. Grundsätzlich unterscheiden wir bei den Auswirkungen die Bau- und die Betriebsphase. Wir berücksichtigen aber auch mögliche Effekte von Betriebsstörungen oder Unfällen.
Bei der Bewertung der Einflussfaktoren sind wir an einschlägige, gesetzliche Vorgaben gebunden.
Verschiedentlich sehen wir jedoch eine Diskrepanz zwischen den rechtsverbindlichen Vorgaben und unserer fachlichen Beurteilung: Es fehlt der Aspekt der gesundheitlichen Vorsorge. Deshalb bringen wir - soweit verfügbar - auch eigene vorsorgeorientierte Bewertungsmaßstäbe in die Verfahren ein. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass es keine gesetzlichen Regelungen gibt. Unsere Bewertungen basieren auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.