Das Gesundheitsamt besteht neben der Amtsleitung und der Allgemeinen Verwaltung aus den Fachabteilungen Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene, Gesundheit und Umwelt, der Sozialpädiatrischen Abteilung und der Abteilung Sozialpsychiatrie und Prävention.
Die Allgemeine Verwaltung als interner Servicebetrieb des Gesundheitsamtes Bremen gliedert sich in vier Arbeitsbereiche:
Organisatorisch nicht der Verwaltung zugehörig aber eng angebunden sind die Arbeitsbereiche:
Die Abteilung Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene ist zuständig für Aufgaben der Gesundheitssicherung, Gesundheitsförderung und Gesundheitsfürsorge bei Erwachsenen.
Das Anfertigen amtsärztlicher Gutachten, die von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes, vom Amt für Soziale Dienste, sowie von anderen Behörden in Auftrag gegeben werden, gehören unter anderen zur Aufgabe des Amtsärztlichen Dienstes. Großen Raum nehmen Untersuchungen zur Einstellung und Verbeamtung im Öffentlichen Dienst der Stadt Bremen ein.
In die Zuständigkeit der Abteilung fällt auch die Prüfung von Heilpraktikern (allgemein und sektoral mit somatischem Schwerpunkt).
Ein wichtiges Thema ist die Prävention von HIV, AIDS und sexuell übertragbaren Krankheiten. Das Gesundheitsamt klärt über Infektionswege auf, berät Menschen, die befürchten, sich infiziert zu haben und unterstützt Betroffene. Der anonym und kostenlos angebotene HIV-Test kann von allen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden. Er ist mit einer individuellen Beratung verbunden.
Selbsthilfegruppen spielen eine bedeutende Rolle in unserem Gesundheitswesen. Sie unterstützen die Behandlung und helfen Betroffenen, mit Behinderung oder Krankheit zu leben und ihre Folgen zu bewältigen. Allein in Bremen gibt es über 540 Selbsthilfegruppen. Gemeinsam mit anderen Partnern berät die kommunale Selbsthilfe- und Gesundheitsförderung Bürger:innen, die sich einer Selbsthilfegruppe anschließen wollen und unterstützt sie finanziell mittels Zuwendungen
Der Arbeitsbereich Migration und Gesundheit bietet in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Bremen für Flüchtlinge und Asylbewerber medizinische Sprechstunden an. Diese Sprechstunden dienen nicht nur der gesetzlich verpflichtenden Erstuntersuchung, sondern führen eine Akut- und Basisversorgung vor Ort durch und vermitteln in das ambulante und stationäre Gesundheitssystem.
Im Auftrag des AfSD werden Gutachten zur Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad) und zur Pflegebedarf (Pflegeleistungen) erstellt. Außerdem erbringen unsere unabhängigen Pflegefachkräfte Stellungnahmen zu Hilfsmitteln und rund um das Thema Hilfe zur Pflege.
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für unser Tätigkeiten sind: § 63a SGB XII (Beauftragung durch das AfSD), § 15 SGB XI und § 61a SGB XII (Begutachtungsinstrument) und § 63 Abs. 1, 2 und 3 SGB XII (Pflegeleistungen).
Derzeit wird im Gesundheitsamt Bremen das Projekt „Vermeidung und Aufklärung von vertragswidrigem Verhalten durch ambulante Pflegedienste“ durchgeführt. Sein Arbeitsgegenstand ist die Sicherstellung der zweckmäßigen Verwendung von Sozialhilfemitteln für pflegebedürftige Menschen. Die §§ 76a und 78 SGB XII stellen die Rechtsgrundlagen dar, in ihrer Erfüllung kooperiert das Gesundheitsamt Bremen mit dem Amt für Soziale Dienste (AfSD). Damit beteiligt sich das Gesundheitsamt Bremen an dem Schutz der Bürger:innen vor Über-, Unter- und Fehlversorgung.
Die Abteilung Gesundheit und Umwelt beschäftigt sich mit chemischen, physikalischen und biologischen Risiken für die Bevölkerung. Dies beinhaltet sowohl Überwachung als auch Aufklärung und Beratung zu möglichen Gefährdungen.
Der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten und die Hygieneüberwachung gehören zu den Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Beim Infektionsschutz registriert das Gesundheitsamt das Auftreten gefährlicher Infektionskrankheiten, ermittelt die Infektionsquellen und überprüft, ob weitere Personen angesteckt worden sind. Außerdem wird die Therapie sichergestellt und über Infektionskrankheiten aufgeklärt. Neben Privatpersonen berät das Gesundheitsamt auch Klinken, Pflegeheime und Ärzte. Zum Bereich Infektionsschutz gehören auch die Reisemedizinische Beratung und die Gelbfieberimpfstelle.
Eng mit dem Infektionsschutz verbunden ist die Sicherstellung hygienischer Verhältnisse. In Krankenhäusern, Arztpraxen für ambulantes Operieren, Rettungswachen, Justizvollzugsanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Wohnheimen ist das Einhalten von Hygienestandards besonders wichtig. Das Gesundheitsamt sucht diese Einrichtungen entweder regelmäßig oder stichprobenartig auf. Für Beschäftigte im Lebensmittelbereich schreibt das Infektionsschutzgesetz eine Belehrung (früher: Gesundheitszeugnis) vor, die über den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln informiert.
Hinweisen und Beschwerden über hygienische Missstände und Schädlingsbefall geht das Gesundheitsamt ebenfalls nach. Bei Bedarf werden Plätze, Gebäude oder Wohnungen besichtigt und schriftliche Stellungnahmen erstellt. Wenn notwendig werden Maßnahmen angeordnet und soziale Hilfen vermittelt.
Der umweltbezogene Gesundheitsschutz befasst sich mit Einflüssen von Umweltbelastungen auf die Gesundheit. Zu seinen Aufgaben gehören die Überwachung von Trinkwasser, Schwimmbädern und Badegewässern oder die Bewertung von Altlasten in Böden und im Grundwasser. Auch in Schulen, Kindergärten oder Sporthallen geht das Gesundheitsamt möglichen Umweltbelastungen nach. Häufige Themen sind die Luftqualität in Gebäuden, aber auch gesundheitsschädigende Auswirkungen von Baumaterialien oder die Wirkungen elektromagnetischer Felder, die zum Beispiel durch Mobilfunknetze erzeugt werden. Zur Minimierung von Umweltbelastungen wirkt das Gesundheitsamt bei der Planung von Vorhaben und Programmen beratend mit und gibt Stellungnahmen ab. Dabei handelt es sich überwiegend um Verkehrsprojekte, um Pläne für Wohnungsbau und Gewerbeansiedlung und um Änderungen im Flächennutzungsplan.
In der Bürgerberatung können Bürgerinnen und Bürger Fragen zu möglichen gesundheitsschädigenden Einflüssen des Wohnumfelds klären lassen. Feuchtigkeit und Schimmelbefall in Wohnräumen werden mit Abstand am häufigsten angesprochen. Aber auch Bodenbeläge, elektromagnetische Felder, ernährungs- und lebensmittelbedingte Risiken, Geruchsbelästigungen, Holzschutzmittel oder Trinkwasserleitungen aus Blei sind Gegenstand von Anfragen.
Mit der Kommunalen Gesundheitsberichterstattung informiert das Gesundheitsamt über die gesundheitliche Lage der Bremer Bevölkerung. Die Berichte beschäftigen sich mit unterschiedlichen Themen: Kinder- und Jugendgesundheit, Belastungen der Innenraumluft, Hilfeeinrichtungen für Drogenabhängige, Versorgung schwerstpflegebedürftiger Patienten in der stationären Altenpflege oder soziale Unterschiede in der Lebenserwartung, um nur einige Beispiele zu nennen. Auf der Homepage des Gesundheitsamtes finden Sie die gesamten Berichte. Soweit noch vorhanden können Sie auch gedruckte Exemplare erhalten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Gesundheitsamtes ist die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Familien-Hebammen stehen Schwangeren mit sozialen und/oder medizinischen Problemen mit Rat und Tat zur Seite. Auch nach der Geburt des Kindes unterstützen die Familien-Hebammen Eltern und Kind in schwierigen Situationen.
Schließlich lädt die Einladende Stelle Früherkennung/Frühberatung zu den Untersuchungen zur Krankheitsfrüherkennung für Kinder U4 bis U9 ein. Versäumen die Eltern die Untersuchung, erhalten sie von der Einladenden Stelle eine Erinnerung. Bleibt diese Erinnerung folgenlos, klärt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst die Gründe beziehungsweise bietet ersatzweise die Untersuchung zu Hause an.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ist in 17 regionalen Stadtteilteams unterteilt und umfasst somit das gesamte Stadtgebiet Bremens. Ein Stadtteilteam besteht aus Ärztinnen und Ärzten sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/ Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich der Kinderheilkunde. Wichtiger Fokus des Arbeitsfeldes ist die Prävention und Beratung in verschiedenen Bildungseinrichtungen. So bietet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Screening-Untersuchungen von Kinder in Kindertagesstätten an, um zu prüfen, ob eine ergänzende Frühförderung oder ärztliche Untersuchung, z.B. beim Augenarzt notwendig ist. Enge Kooperationen bestehen zu anderen Behörden, wie dem Amt für Soziale Dienste, in dessen Auftrag jedes Jahr mehrere hundert Kinder untersucht werden. Bei Bedarf werden diese in ihrer Entwicklung zum Teil bis zur Einschulung begleitet. Ziel dieser Untersuchungen ist es u.a., herauszufinden, ob Kinder mit besonderen Bedürfnissen oder Entwicklungsproblemen Frühförderung und/oder in den Einrichtungen speziell qualifiziertes Personal benötigen, damit diese in ihrer Entwicklung adäquat gefördert werden können. Viele dieser Aufgaben sind gesetzlich geregelt und dienen der gesundheitlichen Vorsorge von Kindern.
Werden die Stadtteilteams des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes für Schülerinnen und Schüler tätig, treten sie als Schulärztlicher Dienst in Erscheinung. Dieser führt vor der Einschulung die Schuleingangsuntersuchung durch, die für alle Schulanfänger verpflichtend ist. Dazu gehört auch die Beratung der Eltern und Lehrkräfte, um einen gelingenden Lernstart zu unterstützen.
Besondere Aufmerksamkeit erfahren Schülerinnen und Schüler mit schulischen Problemen. So ist der Schulärztliche Dienst am Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs oder bei Schulvermeidung beteiligt. Dabei tritt der Schulärztliche Dienst dafür ein, dass alle Kinder an einer Schule, das heißt behinderte Kinder gemeinsam mit nicht behinderten Kindern in einem Klassenverband unterrichtet werden können.
Die Stadtteilteams engagieren sich in den Stadtteilen gemeinsam mit anderen Gesundheitsfachkräften und in Arbeitskreisen für eine gesundes Aufwachsen von Kindern im Stadtteil.
Eines der Kennzeichen der Arbeit der Sozialpädiatrischen Abteilung sind die zahlreichen Studien zu speziellen Aspekten von Kindergesundheit in Bremen, zum Beispiel häusliche Kinderunfälle, Ess-Störungen bei Jugendlichen oder psychosoziale Entwicklungsauffälligkeiten bei Schulanfängern. Diese Arbeiten erscheinen für gewöhnlich im Rahmen der Kommunalen Gesundheitsberichterstattung. Die Studien sollen Erkenntnisse darüber liefern, welche Rahmenbedingungen für ein gesundes Aufwachsen möglichst aller Kinder in Bremen wünschenswert sind. Besondere Zuwendung in allen Tätigkeitsfeldern erfahren chronisch kranke und behinderte Kinder sowie Kinder die infolge wirtschaftlicher oder familiärer Probleme, kompensatorische Hilfe auch aus dem Gesundheitssektor benötigen.
Zum Auftrag des Bremer Gesundheitsamtes zählt die Steuerung und Koordination von steuerfinanzierten Eingliederungshilfen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen. Die beiden Institutionen sind zuständig für die fachliche Koordination und bedarfsgerechte Ausgestaltung des kommunalen Versorgungs- und Hilfesystems für psychisch Kranke, Suchtkranke und Drogenabhängige in Bremen. Darüber hinaus obliegt ihnen die fachliche Steuerung von Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), verankert im Sozialgesetzbuch IX, die psychisch kranken, suchtkranken und drogenabhängigen Menschen ein möglichst normales Leben im gewohnten sozialen Umfeld ermöglichen sollen
Kinder und Jugendliche mit psychischen Problemen und ihre Angehörigen finden Beratung und weitergehende Hilfen bei der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Beratungsstelle KIPSY des Gesundheitsamts. Durch einen Kooperationsvertrag mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum Bremen Ost ist bei entsprechendem Bedarf ein direkter Zugang zu einer teilstationären oder stationären Behandlung gewährleistet. Ein neuer Bestandteil der KIPSY ist die Suchtambulanz (ESC)ape mit speziellen Hilfsangeboten für suchtgefährdete Jugendliche und deren Angehörigen.