Als Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) trägt das Bremer Gesundheitsamt dazu bei, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern.
Die Aufgaben des Gesundheitsamtes sind breit gefächert. In die Zuständigkeit des Gesundheitsamtes fallen unter anderem
Weitere Informationen über die Abteilungen und die Aufgabenfelder des Gesundheitsamtes finden sie unter Abteilungen.
Exkurs: Was ist der öffentliche Gesundheitsdienst?
Die Bundesländer sind im Bereich des Gesundheitswesens für die Aufgabenbereiche Gesundheitsschutz, Gesundheitshilfe und Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens zuständig. Alle Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, die an diesen Aufgaben mitwirken, werden unter der Bezeichnung Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) zusammengefasst.
Die Länder können zur Ausgestaltung eigene Gesundheitsdienstgesetze erlassen, andernfalls gilt das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens. In Bremen gilt das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Lande Bremen (Gesundheitsdienstgesetz-ÖGDG). Je nach Infrastruktur ist der ÖGD den Gesundheitsabteilungen der Länderministerien, den Medizinaldezernaten in den Ländern mit Regierungsbezirken und den örtlichen Gesundheitsämtern zugeordnet.