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Häufig gestellte Fragen zur Heilpraktiker:in-Erlaubnis

Eine Überprüfung in Bremen ist nur möglich, wenn Sie entweder Ihren Wohnsitz in Bremen haben oder dem Ordnungsamt glaubhaft machen können, dass Sie die Heilkunde in Bremen ausüben möchten. Diese Überprüfung dient dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Gemäß Heilpraktikergesetz wird geprüft, ob die Zulassung eines Antragstellers eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen könnte.

Die Überprüfung ist keine Leistungskontrolle zur Feststellung einer Qualifikation, sondern stellt sicher, dass der Antragsteller keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt. Dabei werden wesentliche medizinische Grundlagen überprüft, die für die sichere Ausübung der Heilkunde unerlässlich sind.

Zu den Prüfungsthemen gehören neben den relevanten gesundheitlichen Vorschriften auch medizinische Grundkenntnisse, deren mangelnde Beherrschung zu gesundheitlichen Risiken führen könnte.

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Zum mündlichen Teil werden nur diejenigen zugelassen, die den schriftlichen Teil bestanden haben.

Die schriftlichen Überprüfungen für Bremen und Bremerhaven finden zweimal jährlich statt (dritter Mittwoch im März und zweiter Mittwoch im Oktober).

Der schriftliche Teil umfasst die folgenden Themen:

  • Berufs- und Gesetzeskunde, einschließlich der rechtlichen Grenzen der Heilkundeausübung ohne Approbation
  • Grenzen und Gefahren heilpraktischer Diagnose- und Therapiemethoden
  • Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
  • Allgemeine Krankheitslehre und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere Stoffwechsel- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Neubildungen sowie psychischen Erkrankungen
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Interpretation grundlegender Laborwerte

Für die Beantwortung der 60 Multiple-Choice-Fragen stehen zwei Stunden zur Verfügung. Zum Bestehen sind mindestens 45 richtige Antworten (75 %) erforderlich. Für die psychotherapeutische Heilpraktikerprüfung werden 28 Fragen in einer Stunde bearbeitet, wovon 21 (75 %) richtig beantwortet werden müssen.

Der mündliche Prüfungsteil findet nach der schriftlichen Prüfung statt:

  • Für März-Prüfungen zwischen April und September
  • Für Oktober-Prüfungen zwischen November und Februar

Die mündliche Überprüfung dauert etwa 45 Minuten und erstreckt sich auf die bereits genannten Themenbereiche. Zusätzlich wird die Technik der Anamnese, Methoden der körperlichen Untersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation), Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung sowie Injektions- und Punktionstechniken überprüft.

Die Gebühren für die Prüfungen beim Gesundheitsamt betragen:

  • 552,00 Euro für die schriftliche und mündliche Prüfung
  • 239,00 Euro für nur die schriftliche Prüfung
  • 133,50 Euro für die Überprüfung nach Aktenlage

Die Gebühren des Ordnungsamtes werden separat erhoben.