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Lärm und Gesundheit

Die Themen im Überblick (Stand 01/2018):

Einführung

die Abbildung zeigt Fotos mit diversen Lärmquellen
verschiedene Lärmquellen

Lärm ist eine sehr vielschichtige Thematik, die uns täglich auf unterschiedliche Weise begegnet. Die folgenden Seiten beinhalten ausgewählte Informationen und Hinweise zur Lärmproblematik. Dabei stehen die Auswirkungen von Lärm auf unsere Gesundheit sowie die Positionen, Vorstellungen und Möglichkeiten des Gesundheitsamtes beim Thema Lärm im Vordergrund.
In Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm in vielfältiger Weise ausgesetzt: Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm, Industrie- und Gewerbelärm, Fluglärm, Baulärm, Nachbarschaftslärm, Sport- und Freizeitlärm. Ein Gesetz zur einheitlichen Regelung aller dieser Lärmarten gibt es in Deutschland allerdings nicht. Die verschiedenen Lärmquellen werden einzeln betrachtet und nach verschiedenen rechtlichen Vorschriften bewertet und geregelt. Dies sowie unterschiedliche und teilweise komplizierte Verfahren zur Bestimmung des Lärms führen dazu, dass die Bearbeitung von Lärmproblemen unübersichtlich und für die Betroffenen manchmal nur schwer nachvollziehbar erscheint.
Lärm wird im Allgemeinen definiert als Schall, der unerwünscht und für die Betroffenen nicht angenehm oder sogar gesundheitsschädigend ist. Schall setzt sich zusammen aus Frequenz (Tonhöhe) und Schalldruck (Lautstärke) und lässt sich als Schalldruckpegel messen. Er wird in der Einheit dB(A) angegeben. Wann aus dem Schall unerwünschter Lärm wird, hängt neben der Art des Lärms auch von der individuellen Wahrnehmung des Einzelnen ab. Dies macht eine objektive und einheitliche Bewertung von Lärm schwierig und ist auch ein Grund, weshalb Lärm in der Vergangenheit als Gesundheits- und Umweltproblem nur begrenzt wahrgenommen und nach heutigem Wissensstand vielfach unterbewertet worden ist und noch wird.

Das Umweltbundesamt hat zum Thema Lärm vielfältige Informationen zusammengestellt. Neben Erläuterungen zu einzelnen Lärmarten und speziellen Lärmproblemen finden sich dort auch Hinweise und Fachbegriffe, gesetzliche Regelungen, Normen und Ansprechpartner (siehe unten).
Gesetze und Vorschriften zum Lärmschutz stehen auf der Homepage des Bundesumweltministeriums zur Verfügung (siehe unten).
Die Bedeutung des Begriffes Lärm im Allgemeinen und Informationen zum Umgang mit Lärm in Bremen erläutert Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau (siehe unten).

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Gesundheitliche Auswirkungen

Lärm kann das Wohlbefinden beeinträchtigen und die Gesundheit dauerhaft schädigen. Allein Verkehrslärm beeinträchtigt heute die Gesundheit von fast jedem dritten Europäer. Im Westen der Europäischen Region führt Verkehrslärm nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich zum Verlust von über einer Million gesunden Lebensjahren. Bei den Berufskrankheiten rangiert die Lärmschwerhörigkeit an erster Stelle.

Nach Angaben der WHO sind die wichtigsten Gesundheitsrisiken durch Lärm:

  • Schmerzen und Hörermüdung
  • Hörschäden, inklusive Tinnitus
  • Beeinträchtigung von Sprache und Kommunikation
  • Schlafstörungen mit allen kurz- bis langfristigen Konsequenzen
  • Kreislaufbedingte Erkrankungen
  • Hormonelle Reaktionen (zum Beispiel Stresshormone) und ihre möglichen Konsequenzen für den menschlichen Stoffwechsel und das Immunsystem
  • Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit in Schule und Arbeit
  • Beeinträchtigung im sozialen Verhalten (Aggressivität, Hilflosigkeit und andere)
  • Belästigung

Hörschäden und Hörverlust

Laute Geräusche können je nach ihrer Dauer und Häufigkeit zu Schäden im Ohr selber und damit zu bleibenden Hörschäden führen. Bei sehr hohen Pegeln können schon kurze Einwirkzeiten im Bereich von wenigen Minuten oder sogar darunter für die Entstehung nicht umkehrbarer Innenohrschäden ausreichen. Im Extremfall werden die feinen Haarzellen im Innenohr, die für die Weiterleitung des Schalls verantwortlich sind, zerstört. Sind diese Haarzellen einmal zerstört, können sie nicht mehr repariert werden. Die Folge sind Schwerhörigkeit oder sogar im Extremfall Taubheit.
Die Schmerzschwelle des Ohres liegt bei Lärmpegeln von 120-140 dB(A) (zum Vergleich: 120 dB(A) werden bei einem startenden Düsenjet in rund 100 Meter Entfernung erreicht). Hier sind bleibende Schäden am Gehör auch bei sehr kurzer Einwirkzeit zu erwarten. Ähnliches gilt auch für Pegel um 100 bis 110 dB(A), wie sie in Diskotheken oder im Kopfhörer von Musikabspielgeräten erreicht werden können. Als Ursachen für bleibende Hörschäden werden daher bei jungen Menschen vor allem häufige Diskothekenbesuche und das zu laute Hören von Musik über Kopfhörer diskutiert. Meistens tritt die Hörschädigung schleichend ein und wird erst nach Jahren bemerkt. Dann ist der Hörverlust aber nicht mehr umkehrbar. Die Bundesärztekammer warnt bereits vor "erheblichen Aufwendungen der Sozialversicherungsträger und der Arbeitgeber" und geht davon aus, dass "bei den gegebenen Musikhörgewohnheiten nach 10 Jahren bei etwa 10 Prozent der Jugendlichen ein nachweisbarer Hörverlust von 10 dB(A) oder mehr bei einer Frequenz von 3 kHz zu befürchten" ist. Mehr Informationen zu diesem Thema bietet der Bericht des Umweltbundesamtes zu "Schallpegel in Diskotheken und bei Musikveranstaltungen" (siehe unten).
Lautes Kinderspielzeug ist aus gesundheitlicher Sicht problematisch. Spielsachen, die zur Lärmerzeugung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Knallpistolen oder Knackfiguren, können in der Nähe des Ohrs 100 dB(A) und mehr erreichen. Die Lautstärke wird aufgrund der sehr kurzen Einwirkzeit (Knall) meist nicht so laut wahrgenommen, wie sie tatsächlich ist, führt aber dennoch leicht zu bleibenden Hörschäden durch Zerstörung von Gehörzellen im Innenohr. Hier hilft nur, einen möglichst großen Abstand zum Spielzeug zu halten. Noch besser ist es, sehr lautes Spielzeug ganz zu vermeiden.
Auch niedrigere Lärmpegel können auf Dauer zu Hörproblemen führen: Ab Geräuschpegeln von im Mittel 85 dB(A), die über einen Arbeitstag von acht Stunden einwirken, muss langfristig mit bleibenden Hörschäden in Form einer Lärmschwerhörigkeit gerechnet werden.

Belästigung, Schlafstörungen, Herz- und Kreislauferkrankungen

Lärm kann bereits bei Belastungswerten weit unterhalb der Grenze zur Gehörschädigung die Kommunikation, Erholung und Entspannung beeinträchtigen. Zu diesen sogenannten extraauralen Lärmwirkungen zählen die Belästigung oder Störung der Kommunikation, Schlafstörungen, eine Erhöhung von Blutdruck, Herzfrequenz oder Atemfrequenz, die Steigerung der Schweißsekretion oder eine Steigerung der Ausschüttung von Stresshormonen aus der Nebenniere. Als Folge erhöht sich das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen.
Schon oberhalb eines Dauerschallpegels von 50 dB(A) ist im Freien mit Störungen der Kommunikation zu rechnen. Laut WHO sollten tagsüber im Aufenthaltsbereich im Freien 55 dB(A) nicht überschritten werden, um erhebliche Belästigungen zu vermeiden. Auch für eine unbeeinträchtigte Entwicklung der Kinder empfiehlt die WHO einen Immissionshöchstwert von 55 dB(A) für das Spielen im Freien.
Oberhalb eines Dauerschallpegels von 55 dB(A) ist zunehmend mit Beeinträchtigungen des psychischen und sozialen Wohlbefindens zu rechnen. Das Umweltbundesamt hat in einer Untersuchung gezeigt, dass ab einem Verkehrslärm-Dauerschallpegel von 65 dB(A) am Tage das Herzinfarktrisiko bei Männern um 30 Prozent steigt. In der Nacht ist bereits oberhalb von [-] 55 dB(A) außen von einem deutlich erhöhten Risiko für stressvermittelte Erkrankungen auszugehen.

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Positionen des Gesundheitsamtes

Wir bringen unsere gesundheitliche Bewertung zu Lärm in verschiedene Planungsvorhaben und Projekte ein. Grundlage dafür sind unter anderem die Empfehlungen des Sachverständigenrates für Umweltfragen und des Umweltbundesamtes sowie die Richtlinien der WHO. Auf dieser Basis werden für die verschiedenen Arbeitsfelder Standpunkte, Stellungnahmen, Forderungen oder Empfehlungen formuliert.

  • Lärmminderungsplanung

Die Europäische Union hat 2002 eine Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) veröffentlicht. Sie soll Grundlage sein für die Einführung von Maßnahmen zur Lärmminderung bei den wichtigsten Lärmquellen und ist 2005 in deutsches Recht umgesetzt worden. Danach müssen Lärmkarten erstellt und auf deren Basis Lärmaktionspläne erarbeitet werden, die bei Bedarf, mindestens aber alle 5 Jahre überprüft und überarbeitet werden müssen.
Wir gehören dem Arbeitskreis an, der für die Erstellung des Aktionsplanes zur Lärmminderung gebildet wurde. In diesem Rahmen sehen wir die Einhaltung der vom Sachverständigenrat für Umweltfragen vorgeschlagenen Umwelthandlungsziele als erforderlich an und haben sie als Auslöseschwellenwerte für die Maßnahmenplanung im Rahmen der Lärmaktionsplanung eingebracht. Beitrag GA Lärmaktionsplan (pdf, 111.2 KB)
Bremen hat im Dezember 2009 nach einer Öffentlichkeitsbeteiligung eine abgestimmte und überarbeitete Fassung des ersten Aktionsplans zur Minderung der Lärmbelastung in der Stadtgemeinde vorgelegt. Aktionsplan zur Minderung der Lärmbelastung in der Stadtgemeinde Bremen 2009 (pdf, 275.4 KB)
Für diesen ersten Aktionsplan zur Lärmminderung für die Stadt Bremen wurden als Auslöseschwellen für die Maßnahmenplanung die Werte L(DEN) 65 dB(A) und L(NIGHT) 55 dB(A) zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen festgelegt. Im Sinne einer Prioritätensetzung wurden allerdings zur Planung von Maßnahmen in einer ersten Stufe die Werte L(DEN) 70 dB(A) und L(Night) 60 dB(A) herangezogen.
Auf Grundlage der überarbeiteten Lärmkartierung aus dem Jahr 2012 ist dieser Aktionsplan ebenfalls überarbeitet und nach Beteiligung von Behörden und der Öffentlichkeit aktualisiert worden. Der zweite Lärmaktionsplan ist von der Stadtbürgerschaft am 19.01.2015 zur Kenntnis genommen worden. Aktionsplan zur Minderung der Lärmbelastung für die Stadt Bremen 2014 (pdf, 3 MB). Als Auslöseschwellen für Maßnahmenplanungen wurden nunmehr die Werte L(DEN) 65 dB(A) und L(Night) 55 dB(A) herangezogen.

Wir haben in die Diskussion um die künftige Fortschreibung der Lärmaktionsplanung die Auslöseschwellenwerte L(DEN) 60 dB(A) und L(Night) 50 dB(A) zur Minderung der erheblichen Belästigung eingebracht.
Aus gesundheitlicher Sicht ist davon auszugehen, dass mit einer langfristigen Einhaltung eines L(DEN) von 55 dB(A) und eines L(Night) von 45 dB(A) eine erhebliche Lärmbelästigung und in der Folge auch das Risiko für die Gefährdung der Gesundheit vermeidbar ist.

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  • Planung von Bauvorhaben und Baugebieten, Umweltverträglichkeitsprüfung

In der Bauleitplanung nehmen wir zu Planungsvorhaben Stellung. Neben anderen Themen ist Lärm dabei ein wichtiger gesundheitlicher Aspekt. Maßgeblich für die Bewertung geplanter neuer Wohnbebauung ist eine Verwaltungsvereinbarung zum Schallschutz in der städtebaulichen Planung. Diese Vereinbarung stellt einen Kompromiss zwischen der Bau- und Gesundheitsverwaltung dar. Ziel aus gesundheitlicher Sicht ist es derzeit, die hierin genannte Obergrenze von maximal 60 dB(A) in der Nacht, bei der neue Wohnbebauung möglich sein soll, in Zukunft abzusenken. Zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen sollen aus unserer Sicht 55 dB(A) nachts nicht überschritten werden. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass bei einem Pegel von 45 dB(A) in der Nacht Wohnbebauung ohne Einschränkungen möglich ist.
Bei der Planung von Kindertageseinrichtungen und Schulen bewerten wir den Lärm im Innen- und im Außenbereich.
Vergleiche hierzu unsere Bewertungen und Maßnahmenvorschläge:

Wir beteiligen uns an Verfahren, für die die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Umweltverträglichkeit durchgeführt wird. Lärm ist bei den jeweiligen Verfahren im Hinblick auf mögliche Belastungen der Bevölkerung fast immer ein zu berücksichtigender Einflussfaktor.

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  • Auswirkungen von Windkraftanlagen

Die Förderung der klimaverträglichen Stromerzeugung durch offensiven Ausbau der Windenergienutzung ist eines der Handlungsfelder, mit dem die Ziele des Klimaschutz- und Energieprogramms (KEP) 2020 der Stadt Bremen erreicht werden sollen. Neben den positiven Auswirkungen auf das Klima sind beim Ausbau der Windenergienutzung aber auch die möglichen Beeinträchtigungen auf die nahegelegene Wohnbevölkerung einzubeziehen.
Von Anwohnern werden negative Effekte berichtet, die insbesondere auch im Zusammenhang mit dem sogenannten Repowering, dem Ersatz älterer und kleinerer durch neue, hohe und besonders leistungsstarke Windkraftanlagen stehen. Betroffene problematisieren im Zusammenhang mit Windkraftanlagen Lärm (insbesondere tieffrequenten Schall, Infraschall und rhythmisches Rotorblattschlagen), Schattenwurf und die nächtliche Befeuerung zur Kennzeichnung für den Luftverkehr.
Zu einzelnen Aspekten gibt es noch offene Fragen.

Weitere Informationen dazu sind in dem Informationspapier "Auswirkungen von Windenergieanlagen – Information und fachliche Betrachtung aus Sicht des Gesundheitsamtes Bremen" (pdf, 210.5 KB) zusammengestellt.

  • Gesamtlärmbetrachtung

Wir setzen uns in den verschiedensten Verfahren und Planungen dafür ein, eine Gesamtlärmbetrachtung durchzuführen und den Lärm aller Lärmquellen in eine Bewertung einzubeziehen.

Allgemein üblich und rechtlich vorgegeben ist die separate Betrachtung und Bewertung einzelner Lärmquellen und ihrer jeweiligen Auswirkungen. Für Betroffene ist das allerdings oftmals unbefriedigend. Für sie bestimmt die Gesamtheit der auf sie einwirkenden Geräusche den Grad ihrer Belästigung. Besonders im städtischen Umfeld wirken in der Regel mehrere Lärmquellen zusammen, wie beispielsweise Lärm durch Straßenverkehr und Lärm durch Schienenverkehr. Lärm einer einzelnen Lärmquelle kann durchaus als nicht oder wenig belästigend wahrgenommen werden. Kommen aber mehrere solche Lärmquellen zusammen, können sie in ihrer Gesamtheit dazu führen, dass sich die Betroffenen stärker belästigt fühlen, als es die Summe der einzelnen Lärmquellen vermuten lässt. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Geräusche der einen Lärmquelle die Ruhephasen der anderen Lärmquelle ausfüllen.
Aus gesundheitlicher Sicht sollten deshalb alle auf Betroffene einwirkenden Lärmquellen gemeinsam bewertet werden. Wir haben daher in die Lärmminderungsplanung der Stadtgemeinde Bremen unsere Forderung nach einer Gesamtlärmbetrachtung eingebracht, um Mehrfachbelastungen aus verschiedenen Lärmquellen zu erfassen.
Gesamtlärm lässt sich allerdings im Hinblick auf seine Wirkung nur unzureichend darstellen und beurteilen. Weder ein einfaches Zusammenzählen der Geräuschpegel für die einzelnen Lärmquellen noch die Berücksichtigung von Korrekturfaktoren zur Darstellung der Besonderheiten der jeweiligen Lärmarten werden dabei dem tatsächlich empfundenen und belegbaren Belästigungsgrad gerecht. Bislang gibt es in Deutschland kein einheitliches und anerkanntes Verfahren zur Gesamtlärmbewertung. Daher sind im Rahmen der Lärmminderungsplanung in den Karten zum Aktionsplan der Stadtgemeinde Bremen Mehrfachbelastungen in der Nacht dargestellt worden durch Überlagerung der Bereiche verschiedener Lärmquellen, in denen nachts Pegel von mehr als 60 dB(A) herrschen.

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Häufig gestellte Fragen

Ab wann kann ich Unterschiede in der Lautstärke wahrnehmen?

In vielen Regelwerken wird davon ausgegangen, dass erst ab einer Pegeldifferenz von 3 dB(A) Unterschiede in der Lautstärke wahrnehmbar sind. Dieser Wert basiert auf älteren Untersuchungen. Neuere Literatur geht davon aus, dass bereits ab einer Differenz von 1 dB(A) Lautstärkeunterschiede wahrgenommen werden können. In verschiedenen Studien konnten bereits Lärmpegelminderungen deutlich unter 3 dB(A) zu einer Reduzierung der subjektiven Lärmbelästigung führen.

Wie viel Lärm halten meine Fenster ab?

Wie viel Lärm normale Fenster abhalten, hängt von ihrer Bauweise, ihrem Alter und ihrem Zustand, insbesondere dem der Dichtungen ab. Spezielle Schallschutzfenster können je nach Qualität und Schallschutzklasse den Außenlärm nahezu vollständig abhalten. Moderne Fenster mit besonderen Wärmedämmeigenschaften verfügen in der Regel auch über gute Schallschutzeigenschaften. Schallschutzfenster sind allerdings nur in geschlossenem Zustand wirksam.
Ist ein Fenster geöffnet, dringt der Lärm je nach Öffnungsgrad teilweise oder fast vollständig nach innen. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass ein Lärmpegel im Außenbereich bei einem gekippten Fenster im Innenraum um 15 dB(A) vermindert ankommt. Bei besonderer Ausgestaltung der umbauenden Teile können auch Pegelminderungen bis 20 dB(A) erreicht werden.

Warum entspricht eine Erhöhung um 3 dB(A) einer Verdoppelung der Lärmwerte?

Das menschliche Ohr hat einen sehr großen Hörumfang. Würde man diesen physikalisch korrekt mit dem sogenannten Schalldruck darstellen, würde dieser von 0,00002 bis etwa 20 Pascal (Pascal ist die Einheit für Druck) reichen. Weil diese Zahlenwerte schwer zu handhaben sind, wurde eine logarithmische Darstellung gewählt, die allerdings zu ungewohnten Rechenregeln führt. So sind zwei gleichlaute Schallquellen mit zum Beispiel jeweils 60 dB(A) zusammen nur 63 dB(A) laut. Es gilt also: 60 dB(A) + 60 dB(A) = 63 dB(A). Dies heißt auch, dass sich ein Lärmpegel um 3 dB(A) erhöht, wenn sich zum Beispiel der Verkehr auf einer Straße verdoppelt.

Wann höre ich Lärm doppelt so laut?

Wenn sich eine Schallquelle um 10 dB(A) erhöht, wird sie im Allgemeinen als doppelt so laut empfunden. Das bedeutet, dass beispielsweise eine Verkehrsbelastung mit 75 dB(A) doppelt so laut wahrgenommen wird, wie eine Verkehrsbelastung mit 65 dB(A). Umgekehrt bedeutet eine Pegelabnahme um 10 dB(A) eine Halbierung der wahrgenommenen Lautstärke ("halb so laut").
Dies ist nicht zu verwechseln mit einer rechnerischen Verdoppelung oder Halbierung des Lärmpegels bei einer Pegelzu- oder abnahme um 3 dB(A).

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Weiterführende Hinweise und Links

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Ansprechperson

Angelika Stiller-Beer

Umwelthygiene

Gesundheitsamt Bremen
Horner Str. 60-70
28203 Bremen