Mit dem Kindergartenbesuch kommen Kinder in Kontakt mit Gleichaltrigen und lernen neue Gruppen- und Bezugspersonen kennen. In dieser Lebensphase spielt die Entwicklungsbegleitung und -förderung durch das pädagogische Personal eine wichtige Rolle. Eltern und das pädagogische Personal haben jetzt eine gemeinsame Aufgabe.
Im Rahmen des Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz (§12 Absatz 3) bietet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Eltern eine kostenlose und freiwillige ärztliche Untersuchung vor Ort im Kindergarten an. Diese Untersuchung erfolgt ab dem 3. Lebensjahr. Auf Wunsch der Eltern kann auch der/ die Erzieher/ die Erzieherin des Kindes anwesend sein. Das Ergebnis der Untersuchung wird den Eltern mitgeteilt.
Untersuchung des kindlichen Entwicklungsstandes hinsichtlich Sprache, Verhalten und körperliche Entwicklung/Beweglichkeit sowie die Überprüfung der Seh- und Hörfähigkeit.
Folgende Unterlagen sollten zur Untersuchung mitgebracht werden: