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Fristen bei Früherkennungsuntersuchungen












Untersuchungszeiträume
UntersuchungUntersuchungszeitraum
U1Erstuntersuchung
U23. bis 10. Lebenstag
U34. bis 5. Lebenswoche
U43. bis 4. Lebensmonat
U56. bis 7. Lebensmonat
U610. bis 12. Lebensmonat
U721. bis 24. Lebensmonat
U7A34. bis 36. Lebensmonat
U846. bis 48. Lebensmonat
U960. bis 64. Lebensmonat

Die Einladungen für die Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 erfolgen durch das Gesundheitsamt Bremen für die in Bremen und Bremerhaven gemeldeten Kinder.