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Kindeswohlgesetz - Früherkennung nicht verpassen

Einladende Stelle Früherkennung und Frühberatung

Im Gesundheitsamt Bremen ist die "Einladende Stelle Früherkennung und Frühberatung für Bremen und Bremerhaven" für die Umsetzung des Kindeswohlgesetzes (§14a ÖGDG) "Gesetz zur Sicherung des Kindeswohls und zum Schutz vor Kindesvernachlässigung" zuständig. Von dieser werden alle Sorgeberechtigen im Land Bremen zu den Früherkennungsuntersuchungen U4-U9 ihrer Kinder eingeladen und ggf. erinnert.

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Land Bremen haben die gesetzliche Pflicht, erfolgte Früherkennungsuntersuchungen an das Gesundheitsamt Bremen zurück zu melden.

Früherkennungsuntersuchungen mit fehlender Rückmeldung werden an die entsprechenden Stadtteilteams des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes zur weiteren Bearbeitung gegeben. Diese nehmen mit den Sorgeberechtigen Kontakt auf und bieten ersatzweise die Untersuchung im Gesundheitsamt an.

Gelingt eine Klärung nicht, ist das Gesundheitsamt gesetzlich dazu verpflichtet, die fehlende Teilnahme an das Jugendamt zu melden.

Bei späten Terminen bitte beachten:

Liebe Eltern,

wir bitten alle Sorgeberechtigten, späte Termine (über den Untersuchungszeitraum hinaus, siehe Aufdruck auf dem gelben Vorsorgeheft Ihres Kindes) der Einladenden Stelle mitzuteilen, um unnötige Jugendamtsmeldungen zu vermeiden.

Bitte geben Sie uns das genaue Untersuchungsdatum und den/die untersuchende/n Kinderarzt/-ärztin per Mail oder Telefon durch.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, bleiben Sie gesund.

Ihr Team von der Einladenden Stelle

Sprech- und Beratungszeiten

Die Einladende Stelle ist erreichbar
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Einladende Stelle Früherkennung und Frühberatung für Bremen und Bremerhaven

Gesundheitsamt
Horner Straße 60-70
28203 Bremen

+49 421 361-19620
+49 421 496-19620
E-Mail