Stand der Informationen: 01/2023
Tuberkulose, kurz TBC genannt, ist eine durch Bakterien verursachte Infektionskrankheit. Früher war Tuberkulose auch unter dem Namen "Schwindsucht" bekannt.
Eine Tuberkuloseerkrankung verläuft chronisch und ist unbehandelt zumeist tödlich. In 80 Prozent der Fälle erkrankt die Lunge. Im Krankheitsverlauf wird das Lungengewebe allmählich zerstört und als erregerhaltiger Auswurf ausgehustet. Dieses Stadium bezeichnet man als "offene Tuberkulose". Verbreitet sich der Erreger über die Blutbahn, können auch andere Organe oder Knochen befallen werden.
Tuberkulose gehört zu den weltweit häufigsten Infektionskrankheiten. Besonders betroffen sind Südostasien sowie die Länder südlich der Sahara. In Europa kommt Tuberkulose vor allem in osteuropäischen Ländern und in den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion vor.
2020 wurden in Deutschland 4.127 Neuerkrankungen gezählt. In der Stadt Bremen werden pro Jahr etwa 40 bis 50 TBC-Fälle gemeldet.
Tuberkulose wird für gewöhnlich durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Dabei erfolgt die Ansteckung durch das Einatmen winziger erregerhaltiger Tröpfchen, die eine an TBC erkrankte Person durch Husten an die Umwelt abgibt. Auch eine Ansteckung über rohe Kuhmilch ist möglich, da Rinder ebenfalls an Tuberkulose erkranken können. In Deutschland jedoch wird TBC fast ausschließlich durch Tröpfcheninfektion übertragen.
Nur Personen mit einer offenen Lungen-Tuberkulose können andere Menschen anstecken. Das Ansteckungsrisiko hängt ab von der Menge der ausgehusteten Tuberkulosebakterien und der Zeit, die mit einer erkrankten Person verbracht wird. Gesunde Personen können sich infizieren, wenn sie mindestens 8 bis 40 Stunden, je nach Menge der ausgehusteten Erreger, in einem geschlossenen Raum mit einer Person mit einer offenen Tuberkulose verbracht haben. Kürzere Kontakte mit einem Erkrankten, wie zum Beispiel in der Straßenbahn oder in einer Wartehalle, führen nachweislich nicht zu einer Ansteckung. Einmalige, sehr enge Kontakte, wie mit einem erkrankten Sexualpartner können ebenfalls zu einer Infektion mit Tuberkulose führen.
Lediglich ein kleiner Teil der infizierten Personen erkrankt tatsächlich an Tuberkulose. Bei nicht immungeschwächten Personen liegt dieser Anteil zwischen fünf bis zehn Prozent. In den meisten Fällen kann das Immunsystem die Erreger erfolgreich bekämpfen oder die Erreger werden im Gewebe abgekapselt. Am höchsten ist das Erkrankungsrisiko in den ersten beiden Jahren nach einer Infektion. Säuglinge und Kinder haben nach einer TBC-Infektion ein höheres Erkrankungsrisiko (bis 50 Prozent innerhalb von 2 Jahren); auch erkranken sie schwerer.
Sind die Erreger abgekapselt, spricht man von einer "Latenten Tuberkulose Infektion" (LTBI). Eine LTBI ist symptomlos, betroffene Personen sind nicht ansteckend. Allerdings können die eingekapselten Tuberkulosebakterien viele Jahre später noch aktiv werden und die Krankheit ausbrechen lassen.
Lungentuberkulose kann mit allgemeinen Symptomen wie Müdigkeit, Schwäche, Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, leichtem Fieber und Nachtschweiß einhergehen. Auch Symptome, die an einen grippalen Infekt erinnern, können auf eine Lungentuberkulose hindeuten. Mitunter verläuft die Krankheit auch weitgehend symptomlos.
Der wichtigste Hinweis auf eine Lungentuberkulose ist neu aufgetretener anhaltender Husten mit oder ohne Auswurf. Husten, der länger als drei Wochen andauert, muss unbedingt ärztlich untersucht werden. Bei blutigem Auswurf sind die Ursachen sofort zu klären.
Eine Möglichkeit, eine Infektion mit Tuberkuloseerregern festzustellen (zum Beispiel bei Kontaktpersonen von an Tuberkulose Erkrankten), ist der Tuberkulin-Hauttest nach Mendel-Mantoux, der bei Kindern eingesetzt wird. Dabei werden aufbereitete, aus Tuberkulosebakterien gewonnene Proteine in die Haut des Unterarms gespritzt. Hat man sich mit Tuberkuloseerregern angesteckt, bildet sich nach einigen Tagen an der Einstichstelle eine Rötung oder Schwellung. Bei Erwachsenen wird ein immunologisches Testverfahren, der IGRA, durchgeführt.
Bei einer nachgewiesenen Infektion oder bei entsprechenden körperlichen Krankheitsanzeichen wird ein Röntgenbild von der Lunge gemacht. Aus dem Röntgenbild können sich Hinweise ergeben, ob eine ansteckungsfähige TBC vorliegt. Liegen insgesamt keine Hinweise vor, wird drei und neun Monate später die Lunge noch einmal geröntgt. So wird überprüft, ob eine Erkrankung wirklich auszuschließen ist.
Durch die Untersuchung von Auswurf können Rückschlüsse auf die Menge der ausgehusteten Erreger gezogen werden. Wird dem Gesundheitsamt ein Tuberkulosefall gemeldet, sorgt es dafür, dass die genannten Untersuchungen bei den Kontaktpersonen durchgeführt werden, um eine Weiterverbreitung der Tuberkulose auszuschließen. Dies erfolgt auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes und gemäß den fachlichen Empfehlungen des Deutschen Zentralkommitees zur Bekämpfung der Tuberkulose.
Bei diesem Bluttest werden sensibilisierte Immunzellen (Lymphozyten) gegen Tuberkuloseerreger nachgewiesen. Hat sich das Immunsystem des Patienten in der Vergangenheit bereits mit den Tuberkuloseerregern auseinandergesetzt, kann eine Ausschüttung (Sekretion) von speziellen Botenstoffen (Interferon Gamma, IFN-γ) durch Immunzellen (T-Gedächtniszellen) nachgewiesen werden.
Für ein genaueres Ergebnis erfolgt die Blutentnahme morgens. Ein kleines Frühstück ist erlaubt. Die Blutentnahme soll nicht direkt nach einer großen Mahlzeit erfolgen. Mittels venöser Blutentnahme mit dem Vakuum-Blutabnahme-System wird direkt Vollblut in vier Teströhrchen (Patientenprobe, Positivkontrolle, Negativkontrolle, und Mitogenröhrchen) gefüllt. Dabei wird pro Röhrchen circa 1 ml Blut benötigt. Die Proben werden dann in der Raumtemperatur innerhalb 16 Stunden in eine Labor transportiert.
Das Ergebnis des Quantiferon-TB Gold (QFT) Plus Test kann insgesamt 2 bis 5 Tage dauern. Sie bekommen dann vom Gesundheitsamt eine Benachrichtigung und werden ausführlich beraten.
Ein Test kann positiv oder negativ ausfallen. Manchmal kann aber auch das Ergebnis nicht bewertbar sein (unschlüssiges Ergebnis). Dies kann der Fall sein bei ungenügender Lymphozyten-Zahl, verringerter Lymphozyten-Aktivität infolge unsachgemäßer Probebehandlung oder wenn die Lymphozyten nicht in der Lage sind IFN-γ zu produzieren sowie bei Immunsuppression.
Seit der Entwicklung von Antibiotika ist Tuberkulose eine gut behandelbare und heilbare Krankheit. Die erfolgreiche Behandlung setzt allerdings voraus, dass Therapievorgaben gewissenhaft befolgt werden, auch wenn die Beschwerden nachlassen und Nebenwirkungen auftreten.
Schwieriger, aber nicht unmöglich, ist die Therapie bei den Erregern, bei denen Standardmedikamente nicht mehr wirken. In solchen Fällen greift man auf so genannte Zweitrang- oder Reserveantibiotika zurück. Reserveantibiotika haben zum Teil schwere Nebenwirkungen und kommen daher nur in Ausnahmesituationen zum Einsatz. Oft ist die Behandlung bei resistenten Erregern langwierig.
Tuberkulose wird ausschließlich medikamentös behandelt. Die Behandlung setzt ein Mindestmaß an Disziplin bei den Patienten voraus, die über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig mehrere Medikamente einnehmen müssen. Im Normalfall dauert die Therapie sechs Monate, in komplizierten Fällen ist die Behandlung deutlich länger.
In den ersten beiden Monaten der Behandlung werden in den meisten Fällen vier Standardmedikamente verschrieben. Dadurch können unterschiedliche Erregervarianten gezielter bekämpft werden, außerdem wird die Entwicklung resistenter Erreger verhindert. Anschließend wird die Zahl der Medikamente auf zwei verringert. Diese beiden Medikamente müssen die Patienten mindestens vier Monate lang einnehmen.
In den ersten drei Wochen wird Tuberkulose im Krankenhaus behandelt. In schwierigen Fällen dauert der stationäre Aufenthalt auch länger. Wegen der Ansteckungsgefahr sind die Patienten isoliert in Einzelzimmern untergebracht. Ist die Tuberkulose nicht mehr ansteckungsfähig, wird die Therapie ambulant fortgesetzt.
Tuberkulose gehört nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Das Infektionsschutzgesetz schreibt unter anderem vor, dass das Auftreten bestimmter Krankheitserreger und Infektionskrankheiten den Gesundheitsämtern zu melden ist. Das Gesundheitsamt prüft die Meldungen und informiert das Robert Koch-Institut in Berlin. Im Robert Koch-Institut laufen die Meldungen aus allen Bundesländern zusammen und werden ausgewertet.
Zu den weiteren Aufgaben des Gesundheitsamtes zählt das Aufdecken möglicher Infektionsherde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes machen sich ein Bild von der Lage und nehmen Kontakt zu betroffenen Personen auf. Wenn nötig, werden Maßnahmen angeordnet, mit denen ansteckende Personen isoliert und die Ausbreitung der Erreger verhindert werden.
Das Gesundheitsamt koordiniert die Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Einrichtungen. Außerdem berät das Gesundheitsamt Institutionen wie Heime, Schulen und Kindergärten, in denen ein TBC-Fall aufgetreten ist.
Meldungen über Neuerkrankungen erhält das Gesundheitsamt von niedergelassenen Ärzten, von Kliniken, von Pflegeeinrichtungen und Heimen, von Justizvollzugseinrichtungen und von Laboren. Auch Heilpraktiker müssen Neuerkrankungen melden. Grundlage ist der Paragraph 8 des Infektionsschutzgesetzes.
Nach der Meldung eines Tuberkulosefalls ermittelt das Gesundheitsamt in einer so genannten Umgebungsuntersuchung die Personen, die Kontakt zu der erkrankten Person hatten. Dabei geht es darum zu klären, ob der Kontakt so eng war, dass es zu einer Ansteckung gekommen sein könnte.
Personen mit engen Kontakten zum Erkrankten werden medizinisch untersucht. Zunächst wird festgestellt, ob sich die untersuchte Person mit Tuberkuloseerregern angesteckt hat. Dies ist frühestens acht bis zehn Wochen nach einer Infektion möglich. Bestätigt ein entsprechender Test eine Ansteckung, erfolgt eine Röntgenaufnahme der Lunge. Wird eine Tuberkuloseerkrankung diagnostiziert, beginnt die Behandlung.
Das Gesundheitsamt begleitet Tuberkulosepatienten während des gesamten Therapiezeitraums. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Patienten regelmäßig, außerdem erhält es von den behandelnden Ärzten alle erhobenen medizinischen Befunde. Das Ziel ist der erfolgreiche Abschluss der Behandlung.
Bei Bedarf kann das Gesundheitsamt zusätzlich Schutzmaßnahmen wie Quarantäne anordnen. Kommt die betroffene Person den Anordnungen nicht nach, gestattet das Infektionsschutzgesetz die zwangsweise "Absonderung" des Patienten in einer geschlossenen Klinik.
Hier ist entscheidend, ob es sich um einen engen Kontakt handelt. Nur bei engen Kontakten besteht die Gefahr einer Ansteckung. Von engen Kontakten spricht man, wenn man zusammen in einer Wohnung oder in einer Unterkunft lebt, im Betrieb einen benachbarten Arbeitsplatz hat oder sich das Büro teilt. Auch häufige gemeinsame Sport- und Freizeitaktivitäten gelten als enge Kontakte. Allgemein ausgedrückt geht es um häufiges und längeres Beisammensein mit einer an offener Lungen-Tuberkulose erkrankten Person. Kurzzeitige Begegnungen, zum Beispiel in der Umkleidekabine oder in der Kantine, gelten nicht als enge Kontakte.
Im Rahmen der Umgebungsuntersuchungen stellt das Gesundheitsamt enge Kontaktpersonen fest. Dieser Personenkreis wird auf Infektion mit Tuberkuloseerregern getestet. Fällt dieser Test positiv aus, veranlasst das Gesundheitsamt Röntgenaufnahmen der Lunge. Beim Nachweis einer Tuberkuloseerkrankung wird die Therapie eingeleitet.
Quelle: SurvStat@RKI 2.0, https://survstat.rki.de (Stand der Informationen: 31.01.2023)
Jahr | BREMEN | BUNDESWEIT | |
---|---|---|---|
Fallzahl | Inzidenz | Inzidenz | |
2010 | 32 | 5,85 | 5,37 |
2011 | 48 | 8,75 | 5,27 |
2012 | 48 | 8,78 | 5,24 |
2013 | 47 | 8,57 | 5,38 |
2014 | 45 | 8,16 | 5,58 |
2015 | 66 | 11,84 | 7,10 |
2016 | 58 | 10,25 | 7,22 |
2017 | 41 | 7,25 | 6,71 |
2018 | 41 | 7,22 | 6,62 |
2019 | 50 | 8,81 | 5,79 |
2020 | 48 | 8,47 | 5,01 |
2021 | 42 | 7,41 | 4,66 |
2022 | 56 | 9,94 | 4,86 |
Das Robert Koch-Institut zeigt in seinen aktuellen Veröffentlichungen auf, welche besonderen Herausforderungen Tuberkulose insbesondere für Ballungszentren darstellt und macht deutlich, welche umfassende soziale, administrative und sprachvermittelnde Unterstützung Gesundheitsämter zunehmend leisten müssen, um eine adäquate medizinische Versorgung von tuberkulosekranken und -gefährdeten Menschen zu ermöglichen.
Referat Infektionsepidemiologie
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