Wenn in der Schule/ Klasse Ihres Kindes mehrere Kinder an Windpocken erkrankt sind, gehen wir von einem epidemiologischen Zusammenhang der Fälle aus (sogenannter Ausbruch).
Windpocken sind hoch ansteckend und können selbst über einen großen Abstand ("durch den Wind") übertragen werden.
Die Ansteckung ist bereits 1 bis 2 Tage vor Auftreten der ersten Windpockenbläschen möglich. Daher sind nun an der Schule einige Maßnahmen erforderlich.
Erkrankte bleiben zu Hause, bis zum vollständigen Verkrusten aller für Windpocken typischen Bläschen. Dies dauert normalerweise eine Woche. Mit der vollständigen Verkrustung aller Bläschen (keine Flüssigkeit mehr) endet die Infektiosität. Da es sich in diesem Fall um mehrere zusammenhängende Erkrankungen handelt, erwarten wir bei Gesundung die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bei der Schule darüber, dass keine Ansteckung mehr besteht.
Wenn diese noch keine Windpockenerkrankung hatten oder nicht vollständig geimpft sind, bleiben diese für 16 Tage ab dem letzten Kontakt zu dem infektiösen Geschwisterkind zu Hause.
Für alle Kinder in der Schule, die Kontakt zu den Erkrankten hatten - dies wird vom Gesundheitsamt über die Schule ermittelt - muss der Immunitätsstatus überprüft werden. Diese sogenannte Impfpasskontrolle wird durch das Gesundheitsamt über die Schule durchgeführt. Bitte beachten Sie die Informationen und Aufforderungen der Schule hierzu.
Achtung: Das Betretungsverbot für Kontaktpersonen wird vom Ordnungsamt schriftlich übermittelt und gilt für Schule, Hort und Kita! Das Schreiben kann als Nachweis zum Beispiel beim Arbeitgeber verwendet werden.
Gesundheitsamt Bremen
Referat Infektionsepidemiologie
infektion@gesundheitsamt.bremen.de
Telefon 361 - 1 51 31