Als kommunale Behörde überwachen wir Einrichtungen mit hygienischer Bedeutung wie Krankenhäuser, Praxen für ambulantes Operieren, Rettungsdienste, Justizvollzugsanstalten, Gemeinschaftseinrichtungen für behinderte und/oder alte Menschen und andere.
Ziel ist es:
Die Überwachung geschieht durch regelmäßige oder stichprobenartige Begehungen, bei denen wir die Einhaltung der Infektionshygiene prüfen und Forderungen oder Empfehlungen gegenüber den Einrichtungen aussprechen. Dabei geht es insbesondere um die baulichen, strukturellen und organisatorischen Gegebenheiten. Zu unserem Selbstverständnis gehört auch eine kompetente Beratung zu Fragen der Hygiene.
Wir bearbeiten Hinweise und Beschwerden über hygienische Missstände in Bremen.
Unser Ziel ist es:
Bei Bedarf besichtigen wir Plätze, Gebäude oder Wohnungen und erstellen schriftliche Stellungnahmen für andere Behörden, die Beschwerdeführer oder Haus- und Grundstückseigentümer. Wir sprechen auch Empfehlungen aus. Wenn nötig, leiten wir Anordnungen und Vollzugsmaßnahmen ein und vermitteln soziale Hilfen.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an: