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Hygiene

Einrichtungen mit hygienischer Bedeutung

Als kommunale Behörde überwachen wir Einrichtungen mit hygienischer Bedeutung wie Krankenhäuser, Praxen für ambulantes Operieren, Rettungsdienste, Justizvollzugsanstalten, Gemeinschaftseinrichtungen für behinderte und/oder alte Menschen und andere.

Ziel ist es:

  • die Anzahl der Übertragungen von Infektionskrankheiten in diesen Einrichtungen zu senken
  • die Bevölkerung vor der Übertragung von Infektionskrankheiten zu schützen und
  • hygienische Qualitätsstandards sicher zu stellen.

Die Überwachung geschieht durch regelmäßige oder stichprobenartige Begehungen, bei denen wir die Einhaltung der Infektionshygiene prüfen und Forderungen oder Empfehlungen gegenüber den Einrichtungen aussprechen. Dabei geht es insbesondere um die baulichen, strukturellen und organisatorischen Gegebenheiten. Zu unserem Selbstverständnis gehört auch eine kompetente Beratung zu Fragen der Hygiene.

Hygienische Missstände (Wohnungs- und Umgebungshygiene)

Wir bearbeiten Hinweise und Beschwerden über hygienische Missstände in Bremen.

Unser Ziel ist es:

  • hygienische Missstände zu vermeiden und
  • Infektionskrankheiten zu verhindern.

Bei Bedarf besichtigen wir Plätze, Gebäude oder Wohnungen und erstellen schriftliche Stellungnahmen für andere Behörden, die Beschwerdeführer oder Haus- und Grundstückseigentümer. Wir sprechen auch Empfehlungen aus. Wenn nötig, leiten wir Anordnungen und Vollzugsmaßnahmen ein und vermitteln soziale Hilfen.

Kontakt

Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns gerne an:

Beratung Allgemeine Hygiene / Infektionsmeldungen

Montag bis Donnerstag:
10:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Freitag:
10:00 bis 13:00 Uhr.

+49 421 361 15 131
+49 421 496 15 918
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