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Meldepflichtige Infektionskrankheiten

Meldepflichtige Infektionserkrankungen bearbeiten wir auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

Unser Ziel ist es:

  • die Verbreitung von Infektionskrankheiten einzugrenzen,
  • Infektionsquellen und Folgefälle zu ermitteln,
  • die Therapie für die Betroffenen sicher zu stellen und
  • betroffene Personen über die Infektionskrankheiten aufzuklären und zu informieren.

Hierzu arbeiten wir mit anderen (Fach-)Behörden, auch länderübergreifend sowie auf Bundesebene, Kliniken, Laboren und niedergelassenen Ärzten zusammen.

Bei jedem gemeldeten Infektionsfall suchen wir nach den Ursachen für die Erkrankung und sprechen für die Erkrankten Verhaltens- und Hygieneempfehlungen aus. Wenn notwendig, binden wir die erkrankten Personen in die ärztliche Versorgung ein und überwachen deren Verlauf. In Einzelfällen erlassen wir für Erkrankte, die beruflich mit Lebensmitteln zu tun haben, zeitlich begrenzt Tätigkeitsverbote. Wir ermitteln bei bestimmten Infektionskrankheiten diejenigen, die Kontakt zu der erkrankten Person hatten und beraten diese. Im Bedarfsfall führen wir bei diesen Personen so genannte Umgebungsuntersuchungen zum Auffinden der Infektionsquelle oder der Früherkennung von Folgefällen durch. Diese Untersuchungen, die die Betroffenen gemäß Infektionsschutzgesetz dulden müssen, finden bei uns im Gesundheitsamt oder bei niedergelassenen Ärzten statt. Alle in diesem Zusammenhang erhobenen Daten werden der Landesüberwachung übermittelt.

Beratung Allgemeine Hygiene / Infektionsmeldungen

Montag bis Donnerstag:
10:00 Uhr bis 14:00 Uhr.
Freitag:
10:00 bis 13:00 Uhr.

+49 421 361 15 131
+49 421 496 15 918
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Referatsleitung

Dr. Sylvia Offenhäuser

Gesundheitsamt
Horner Str. 60-70
28203 Bremen

+49 421 496 15918
E-Mail

Geschäftszimmer

Tuba Ünal

Gesundheitsamt
Horner Straße 60-70
28203 Bremen

+49 421 361 15 104
+49 421 496 15 918
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