Aufgrund eines Beschlusses der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen werden zukünftig persönliche Untersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern auf Stellen, die dem Tarifrecht unterliegen, im Gesundheitsamt Bremen nicht mehr durchgeführt.
Untersucht werden nur noch Personen, für deren zukünftige Aufgaben aufgrund von gesetzlichen und/oder behördlichen Regelungen eine besondere gesundheitliche Eignung Voraussetzung ist.