Die Abteilung Sozialmedizinischer Dienst für Erwachsene ist zuständig für Aufgaben der Gesundheitssicherung, Gesundheitsförderung und Gesundheitsfürsorge bei Erwachsenen.
Das Anfertigen amtsärztlicher Gutachten, die von Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes, vom Amt für Soziale Dienste, sowie von anderen Behörden in Auftrag gegeben werden, gehören unter anderen zur Aufgabe des Amtsärztlichen Dienstes. Großen Raum nehmen Untersuchungen zur Einstellung und Verbeamtung im Öffentlichen Dienst der Stadt Bremen ein.
In die Zuständigkeit der Abteilung fällt auch die Prüfung von Heilpraktikern (allgemein und sektoral mit somatischem Schwerpunkt).
Ein wichtiges Thema ist die Prävention von HIV, AIDS und sexuell übertragbaren Krankheiten. Das Gesundheitsamt klärt über Infektionswege auf, berät Menschen, die befürchten, sich infiziert zu haben und unterstützt Betroffene. Der anonym und kostenlos angebotene HIV-Test kann von allen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen werden. Er ist mit einer individuellen Beratung verbunden.
Selbsthilfegruppen spielen eine bedeutende Rolle in unserem Gesundheitswesen. Sie unterstützen die Behandlung und helfen Betroffenen, mit Behinderung oder Krankheit zu leben und ihre Folgen zu bewältigen. Allein in Bremen gibt es über 540 Selbsthilfegruppen. Gemeinsam mit anderen Partnern berät die Kommunale Selbsthilfe- und Gesundheitsförderung Bürger:innen, die sich einer Selbsthilfegruppe anschließen wollen und unterstützt sie finanziell mittels Zuwendungen
Der Arbeitsbereich Migration und Gesundheit bietet in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Bremen für Flüchtlinge und Asylbewerber medizinische Sprechstunden an. Diese Sprechstunden dienen nicht nur der gesetzlich verpflichtenden Erstuntersuchung, sondern führen eine Akut- und Basisversorgung vor Ort durch und vermitteln in das ambulante und stationäre Gesundheitssystem.
Auch für illegal eingereiste oder in Deutschland gebliebene Ausländer ohne Aufenthaltsstatus gibt es seit 2009 eine einfache Basisversorgung im Rahmen der humanitären Sprechstunde im Gesundheitsamt. Diese Menschen haben ansonsten kaum Möglichkeiten, sich im Krankheitsfall behandeln zu lassen. Das Angebot wird von der Inneren Mission und dem Gesundheitsamt gemeinsam getragen.
Zum Auftrag des Bremer Gesundheitsamtes zählt schließlich noch die Steuerung und Koordination von steuerfinanzierten Eingliederungshilfen für psychisch kranke und suchtkranke Menschen. Die beiden Institutionen sind zuständig für die fachliche Koordination und bedarfsgerechte Ausgestaltung des kommunalen Versorgungs- und Hilfesystems für psychisch Kranke, Suchtkranke und Drogenabhängige in Bremen. Darüber hinaus obliegt ihnen die fachliche Steuerung von Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), verankert im Sozialgesetzbuch IX, die psychisch kranken, suchtkranken und drogenabhängigen Menschen ein möglichst normales Leben im gewohnten sozialen Umfeld ermöglichen sollen
Derzeit wird im Gesundheitsamt Bremen das Projekt „Vermeidung und Aufklärung von vertragswidrigem Verhalten durch ambulante Pflegedienste“ durchgeführt. Sein Arbeitsgegenstand ist die Sicherstellung der zweckmäßigen Verwendung von Sozialhilfemitteln für pflegebedürftige Menschen. Die §§ 76a und 78 SGB XII stellen die Rechtsgrundlagen dar, in ihrer Erfüllung kooperiert das Gesundheitsamt Bremen mit dem Amt für Soziale Dienste (AfSD). Damit beteiligt sich das Gesundheitsamt Bremen an dem Schutz der Bürger:innen vor Über-, Unter- und Fehlversorgung.
"Migration und Gesundheit“ ist ein Portal des Bundesministeriums für Gesundheit mit Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen. weiter