Asbest
Amphibolasbestfasern (REM-Aufnahme) Quelle: http://de.wikipedia.org
Chrysotilasbest, Asbestsanierung, Asbestose, Spritzasbest, TRGS 519, festgebundener Asbest, Mesotheliom, Gefahrstoffverordnung, Asbestfasern, Berufskrankheit, Amphibolasbest, Schwarzbereich, Asbestzement …
Die Reihe der Schlagwörter, die uns bereits seit Jahrzehnten begleiten und uns voraussichtlich auch noch weitere Jahrzehnte begleiten werden, ließe sich noch lange weiterführen.
Von vielen Institutionen werden Hinweise gegeben, Hintergründe erklärt, gesundheitliche Risiken dargestellt und Forderungen an den Arbeitsschutz gestellt. Wir möchten Ihnen an dieser Stelle einen kleinen Wegweiser geben, auf welchen Seiten Sie schnell Informationen zu den Schlagwörtern finden. Die Seiten sind zum Teil auch untereinander verlinkt. Sie können über zahlreiche weitere Links auf den einzelnen Seiten beliebig tief in das Thema Asbest einsteigen.
Natürlich können Sie auch mit uns oder anderen Institutionen gerne Kontakt aufnehmen.
Häufig gestellte Fragen und allgemeine Informationen
- Ausführliche Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt. LFU Bayern
- Umweltbundesamt (UBA): Asbest
- Typische Fundstellen für Asbest in Wohnhäusern: Schweizer Unfallkasse: Asbesthaus suva.ch
Krebsrisiko / Berufskrankheit
- Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums (Dkfz) informiert über die gesundheitlichen Risiken und Erkrankungen, die durch eine Belastung mit Asbestfasern ausgelöst werden können. Krebsinformationsdienst | Asbest
- Die Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute (AGÖF) erläutert das Gefährdungspotential durch asbesthaltige Spachtelungen sowie anderer asbesthaltiger Bauteile und die daraus zu ziehenden Konsequenzen. AGÖF - Gefährdungseinschätzung
- Informationen zu Berufskrankheiten gibt das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). IFA - Berufskrankheiten
Asbest am Arbeitsplatz
Informationen zu Sanierung, Rückbau und Entsorgung
- Eine Orientierung bei der Suche nach Fachfirmen für Asbestsanierungsarbeiten können unter anderem die Gelben Seiten sein. Erfragen Sie bei der Auswahl einer Firma, dass die Mitarbeiter Sachkunde nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519, Kapitel 2.7 nachweisen können. Gelbe Seiten
- Die Publikation "Gefahrstoff Asbest" des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR wendet sich an Bauherren, Architekten, Ingenieure und Beauftragte, die mit Sanierungs- und Rückbauarbeiten und mit der Entsorgung von asbesthaltigen Bau- und Werkstoffen betraut sind. BBSR-Berichte KOMPAKT 2/10 - Gefahrstoff Asbest (pdf, 936 KB)
- Mit der Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden sollen in erster Linie Laien wie Heimwerker, aber auch Mieter und private Auftraggeber eine Entscheidungshilfe finden. Die Leitlinie stellt eine Planungshilfe mit Empfehlungen dar und wurde zusammen von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), dem Umweltbundesamt und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) herausgegeben.
Rechtliche Anforderungen / Richtlinien
Wer sich über die Gesetzeslage informieren möchte, wird beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz oder auch über die Verlinkungen des IFA – Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung fündig:
- Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz. ChemVerbotsV
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen. GefStoffV
- IFA – Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung:
Asbest: Vorschriften und Regelwerk - Auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) finden Sie Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), in denen Regelungen für den Arbeitsschutz aufgestellt werden. Für Arbeiten mit Asbest gilt TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten". BAuA - TRGS 519